Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen in Zierenberg, Gemarkung Escheberg

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet 31/33 bei Escheberg (Stadt Zierenberg, Landkreis Kassel) genehmigt.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet 31/33 bei Escheberg (Stadt Zierenberg, Landkreis Kassel) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Februar 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N 149 mit einem Rotordurchmesser von 149,10 m, einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 238,60 m und je 5.700 kW Nennleistung.

Im Vorranggebiet 31/33 und dem unmittelbar benachbarten Vorranggebiet 34 gibt es bereits sechs Bestandsanlagen.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Regionalplanung einbezogen.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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