Die Vorhabenträgerin hatte im Juni 2019 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern zzgl. 3 Metern Fundamenterhöhung, einem Rotordurchmesser von 150 Metern, einer Gesamthöhe von 244 Metern sowie einer Nennleistung von 5,6 Megawatt. Eingeschlossen ist die Genehmigung zur Erstellung der zugehörigen Kranplätze und Kranauslegerflächen sowie einer Zuwegung (Stichweg zur B80).
Im Vorranggebiet ESW 07 gibt es keine Bestandsanlagen.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen unter anderem auch Belange des Natur- und Artenschutzes sowie des Denkmalschutzrechts einbezogen.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
- die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
- die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.