Regierungspräsidium Kassel

RP Kassel erteilt Bescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage bei Burghaun-Hünhan

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage (WKA) im Vorranggebiet FD 22 bei Hünhan (Marktgemeinde Burghaun, Landkreis Fulda) genehmigt.

Die Vorhabenträgerin hatte im Herbst 2020 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Vestas V136 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 136 Metern, einer Gesamthöhe von 234 Metern und einer Nennleistung von 4.200 kW.

Im Vorranggebiet FD 22 sind bislang keine weiteren Anlagen vorhanden oder genehmigt.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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