Regierungspräsidium Kassel

Regionalversammlung NordOstHessen (RVN) stimmt Raumordnung bei Neubaustrecke Gelnhausen-Kalbach zu

Die Regionalversammlung NordOstHessen (RVN) hat in ihrer Sitzung am 20. Juli 2023 der landesplanerischen Beurteilung der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel zur Neubaustrecke Gelnhausen-Kalbach einstimmig zugestimmt. Die DB Netz AG hatte die Variante IV zur Raumordnung beantragt. Die beiden Regierungspräsidien beurteilten diesen Korridor als raumverträglich. Der Korridor verläuft von Gelnhaus

Die Regionalversammlung Südhessen hatte bereits in ihrer Sitzung am 12. Mai der landesplanerischen Beurteilung zugestimmt.

In Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren (ROV) hatte die DB Netz AG eine Vielzahl möglicher Varianten geprüft und eine engere Auswahl von Alternativen einem Vergleich unterzogen. Im sogenannten Dialogforum – einer von dieser durchgeführten, frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - stellte die Bahn 2018 die Ergebnisse vor.

Die Regierungspräsidien hatten das Verfahren 2020 eingeleitet und die Öffentlichkeit formell beteiligt. Vier Monate lang konnten die Unterlagen der DB Netz AG eingesehen und dazu Stellung genommen werden. Die Pläne waren sowohl auf der Internetseite beider RPen als auch vor Ort bei beiden Behörden, in den Kreisverwaltungen sowie in den Rathäusern der von dem Vorhaben betroffenen Kommunen einsehbar. Die Stellungnahmen konnten in dem Zeitraum sowohl online als auch schriftlich beim RP Darmstadt eingereicht werden. 2021 wurden diese drei Tage lang erörtert.

Durch die Zustimmung in NordOstHessen können die beiden Oberen Landesplanungsbehörden das von der Deutschen Bahn bei ihnen beantragte ROV für die Neubaustrecke abschließen. Der nächste Schritt nach Veröffentlichung des Ergebnisses des ROV im Staatsanzeiger ist die Erarbeitung eines Antrags für ein Planfeststellungsverfahren durch die DB Netz AG.

Während es im ROV um die Findung der in der Gesamtschau aller Aspekte positivsten Variante und um die Optimierung der Raumverträglichkeit geht, ist das Ziel von Planfeststellungsverfahren eine Baugenehmigung. Den konkreten Verlauf der Trasse wird die DB Netz AG erst im Rahmen ihrer Feinplanung festlegen und dann zur Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt beantragen. Aufgrund des Streckenumfangs der Neubaustrecke wird es voraussichtlich mehrere Abschnitte und damit mehrere Verfahren geben.

 

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