Nach § 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) i.V.m. § 1 Hessisches Energiegesetz (HEG) sind in den Regionalplänen der Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen anteilig Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Spätestens zum 31.12.2027 muss in Hessen der erste sog. „Flächenbeitragswert“ in Höhe von 1,8 Prozent der Landesfläche erreicht werden. Wird dieser Wert ohne eine Ausweisung neuer Vorranggebiete erreicht, ist dies (förmlich) festzustellen.
Wie die Prüfung der Oberen Landesplanungsbehörde im RP Kassel ergeben hat, sind im Teilregionalplan Energie Nordhessen zum Stichtag 02.10.2023 bereits jetzt anteilig 2,0 Prozent (167,05 Quadratkilometer) der Planungsregion NordOstHessen als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt worden. Dies wurde durch das Hessische Wirtschaftsministerium (HMWEVW) als Oberste Landesplanungsbehörde mit Schreiben vom 08.11.2023 bestätigt.
Mit dem heutigen Beschluss der Regionalversammlung NordOstHessen kann das Erreichen des ersten Flächenbeitragswertes öffentlich bekannt gemacht werden. Die Bekanntmachung erfolgt zeitgleich in allen drei Planungsregionen.
Im Anschluss wird das HMWEVW als Oberste Landesplanungsbehörde dem Bund mitteilen, dass das Land Hessen den ersten „Flächenbeitragswert“ von 1,8 Prozent der Landesfläche durch die in den Teilregionalplänen Energie festgelegten Vorranggebiete für die Windenergienutzung bereit jetzt erreicht hat.