Frau Thämer wurde im Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken – Landwirtschaft“ und Frau Eicke im Sachgebiet „Pferde – einschließlich Sportpferde“ bestellt und vereidigt.
„Die Bestellung als Sachverständige ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Verpflichtung zu höchsten Standards der Qualität und Verlässlichkeit. Diese haben Sie im Bestellungsverfahren nachgewiesen. Ich beglückwünsche Sie zu diesem Erfolg und danke Ihnen sehr herzlich, dass Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft in den Dienst an der Landwirtschaft stellen“, so Regierungsvizepräsident Rolf Richter.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige übernehmen im Agrarbereich wertvolle Aufgaben: Sie bewerten Grundstücke und Hofstellen für private Auftraggeber, Gerichte und Versicherungen oder sie verfügen über vertiefte Fachkenntnisse z.B. in der Pferdehaltung, ebenfalls für öffentliche und private Auftraggeber, und dokumentieren ihre Feststellungen im Ergebnis als Gutachten.
Frau Thämer und Frau Eicke haben im Vorfeld ihrer Bestellung ein umfangreiches Verfahren durchlaufen: Zunächst muss die besondere Sachkunde der Bewerberin bzw. des Bewerbers in dem jeweiligen Bestellungssachgebiet nachgewiesen werden. Hierzu müssen Berufserfahrung und überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Agrarbereich belegt werden und der bzw. die Sachverständige muss in der Lage sein, diese auch mündlich wie schriftlich verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Die persönliche Eignung muss durch entsprechende Auskünfte dritter Personen belegt werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber zwei Probegutachten einreichen, die dann vor dem Bestellungsbeirat in einem Fachgespräch verteidigt werden müssen.