Der Entwurf des kommenden Regionalplans wird vom 1. Oktober bis 30. November 2024 offengelegt. Im Rahmen der Offenlegung werden nicht nur alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhalten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger sowie privatrechtliche Organisationen können und sollen sich mit dem Planwerk befassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region kundtun. Im Beteiligungsportal des Landes Hessen besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und unmittelbar online dazu Stellung zu nehmen:
Der Regionalplan NordOstHessen beinhaltet ein regionales Entwicklungskonzept. Für die unterschiedlichen Landkreise und Regionen im Regierungsbezirk werden Ziele und Grundsätze beschlossen, welche die Möglichkeiten und Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen. Regierungspräsident Mark Weinmeister und Bernd Heßler, Vorsitzender der Regionalversammlung, waren sich einig, dass der Regionalplan bedeutend für NordOstHessen und ein Positivbeispiel für die Zusammenarbeit zwischen RP und Regionalversammlung ist. Bei der Vorstellung außerdem mit dabei waren Manfred Fehr, Vorsitzender des Haupt- und Planungsausschusses der Regionalversammlung, die Leiterin der Abteilung II – Verkehr, Planung, ländlicher Raum, Verbraucherschutz – des RP Kassel, Susanne Linnenweber, sowie Markus Schäfer, Leiter des Dezernats 21 – Regionalplanung – des RP Kassel, der die Einzelheiten des Regionalplans erläuterte.
Regierungspräsident Mark Weinmeister sagte: „Die Regionalversammlung hat sehr gute Arbeit geleistet und einen zukunftsfähigen Regionalplan aufgestellt. Für NordOstHessen mit seinen vielfältigen Regionen ist das besonders wichtig. Mit dem Regionalplan präsentieren wir uns zusammen als starken Wirtschaftsraum in der Mitte Deutschlands, der allerhand Potenziale für die Zukunft bereithält. Die Weichen für Investitionen, Wachstum und regionale Entwicklung sind mit dem Regionalplan gestellt.“
Bernd Heßler, Vorsitzender der Regionalversammlung, fügte hinzu: „Was wir hier präsentieren, ist eine gute Basis für die weitere Zukunft. Wir legen klare Ziele und pragmatische Leitplanken fest, können aber bei unvorhergesehenen Ereignissen schnell reagieren und darauf eingehen. Als Regionalversammlung vertreten wir die Städte und Gemeinden und haben bei unserer Arbeit die Besonderheiten von NordOstHessen bestmöglich ausgeglichen. Jetzt liegt der Ball bei den Kommunen, die eigene Region voranzubringen. Im Regionalplan finden sie alles, was sie dafür brauchen.“
Der Regionalplan beinhaltet Leitlinien, Aussagen und Festlegungen zu den Fragestellungen „Wie – und wo – wollen wir in Zukunft leben, wohnen, arbeiten, einkaufen? Wie findet in Zukunft unsere sonstige Versorgung statt? Wie und mit welchen Verkehrsmitteln und Verkehrswegen gelangen wir dorthin? Wie sieht unsere Umwelt und Landschaft aus?“ In dem Regionalplan werden etwa Potentiale für Siedlungs- und Gewerbeflächen ausgewiesen oder Vorranggebiete für Landwirtschaft, Naturschutz oder Hochwasserschutz benannt.
Die Regionalversammlung NordOstHessen und die Obere Landesplanungsbehörde des RP Kassel setzen im vorgestellten Regionalplan vier Themen in den Mittelpunkt:
- Wettbewerbsfähigkeit stärken: Dazu zählt ein Konzept für Gewerbeflächen und Logistikzentren entlang wichtiger Verkehrsachsen und eine gute Erreichbarkeit aller Kommunen.
- Daseinsvorsorge sichern: Besonders im ländlichen Raum geht es um eine gute Anbindung an den Nahverkehr sowie eine Grundversorgung mit Einzelhandel und bei der ärztlichen Betreuung.
- Klimawandelbegegnen: mit Hochwasserschutz und Maßnahmen für Lufthygiene sowie gegen Hitzefolgen; und Energiewende gestalten: erneuerbare Energien mit einem dazugehörigen Netz weiter ausbauen.
- Raumnutzung steuern und nachhaltig weiterentwickeln: Wofür Flächen genutzt werden, muss gesteuert und austariert werden, damit unterschiedliche Ansprüche aus Land- und Forstwirtschaft, Naturschutz oder Rohstoffgewinnung gleichermaßen berücksichtigt sind.
Hintergrund:
Das Land Hessen ist in die Planungsregionen Nordost-, Mittel- und Südhessen eingeteilt, die identisch sind mit den bestehenden Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt. In den Planungsregionen sind Regionalversammlungen (RV) zu bilden, deren Zusammensetzung in den §§ 22 u. 23 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) geregelt sind. Die Regionalversammlung NordOstHessen besteht in der neuen Sitzungsperiode aus 43 Mitgliedern, die für die Dauer der Legislaturperiode (fünf Jahre) auf Grund der Ergebnisse der Kommunalwahlen gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Die Regionalversammlung NordOstHessen beschließt über:
- die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplanes sowie seine Vorlage an die oberste Landesplanungsbehörde;
- Abweichung vom Regionalplan und Stellungnahmen zur Abweichung vom Landesentwicklungsplan sowie Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
- Stellungnahmen zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
- Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren und zu allen raumbedeutsamen Fachplanungen in der Region
Die Regionalversammlung und ihre Gremien gestalten damit wesentliche Grundlagen zur Entwicklung der Planungsregion zwischen Willingen, Eschwege, Bad Karlshafen und Fulda.
Die Regionalversammlung bedient sich bei der Aufgabenerfüllung ihrer Organe (Präsidium und Ausschüsse) sowie der Geschäftsstelle und der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel.
Weitere Informationen zur Regionalversammlung und ihren Gremien sowie zu Sitzungsterminen und Unterlagen unter: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/regionalversammlung