Ein Viertel der Einwenderinnen und Einwender hat die angebotene Möglichkeit genutzt, die Stellungnahme online über das Internet einzureichen. Alle Einwendungen werden nun ausgewertet und fließen in die landesplanerische Abwägung ein.
Schwerpunkte: Streckenalternativen, Lärm, Verkehrszunahme
In einem ersten Überblick über die Stellungnahmen lassen sich inhaltliche Schwerpunkte herausbilden: Viele Stellungnahmen verweisen auf die großräumige Alternative der Südsollingstrecke und kritisieren deren Prüfung. Schwerpunkte bilden auch das Thema Lärm sowie die von Anliegern befürchteten Beeinträchtigungen durch Zunahme des Güterverkehrs an den Zulaufstrecken. Häufige Themen in den Stellungnahmen sind auch die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Untersuchungsmethodik zur Variantenauswahl und deren Ergebnissen sowie Hinweise auf örtliche Konfliktsituationen, z.B. mit der Wassergewinnung oder die geplante Überquerung des Gewerbegebietes Kämperbrücke in Fuldatal-Ihringshausen.
Die eingereichten Stellungnahmen zeigen einen umfangreichen Sach- und Informationsstand der Einwenderinnen und Einwender. Dazu dürfte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Kommunen durch die Vorhabenträgerin beigetragen haben, etwa durch das Beteiligungsformat Runder Tisch und andere Informationsangebote.
Erörterungstermin vstl. im Herbst 2022
Aktuell werden die eingegangenen Stellungnahmen von der Raumordnungsbehörde für den weiteren Arbeitsprozess thematisch strukturiert. Die vorgetragenen Argumente werden dann – auch unter Einbeziehung weiterer Behörden – geprüft. Gegebenenfalls sind zur Entscheidungsfindung weitere Untersuchungen und Nachweise durch die DB Netz AG notwendig.
Zur weiteren Sachverhaltsklärung wird es voraussichtlich im Herbst dieses Jahres einen Erörterungstermin geben.
Hintergrund: Raumordnungsverfahren (ROV)
In einem Raumordnungsverfahren wird die Raumverträglichkeit eines Vorhabens beurteilt. Gegenstand ist neben der Prüfung von Antragsvarianten auch die Prüfung von Trassenalternativen. Das ROV ist dem späteren Planfeststellungsverfahren vorgelagert.
Im konkreten Fall geht es um die Raumverträglichkeit des Verkehrsinfrastrukturprojektes Neubauabschnitt Kurve Kassel als Teilabschnitt des Gesamtprojekts Ausbaustrecke Paderborn-Halle.
Grundlage des Antrags der DB Netze AG ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bzw. das vom Bundestag beschlossene Bundesschienenwegeausbaugesetz, für das der BVWP die fachliche Grundlage bildet. Das Projekt Ausbaustrecke Paderborn-Halle ist dort als ein Projekt des vordringlichen Bedarfs enthalten.