Regierungspräsidium Kassel

Privatgrundstücke dürfen im Rahmen der Kadaversuche betreten werden – RP erlässt Allgemeinverfügung

Zur Absicherung gegen einen Eintrag der Afrikanischen Schweinepest hat das Regierungspräsidium Kassel eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der den bereits tätigen Kadaversuchteams das Betreten von Privatgrundstücken gestattet wird. Grundstückseigentümer und -besitzer haben die Kadaversuche auf ihren Flächen zu dulden.

Nachdem im Raum Kirchhundem (Kreis Olpe) in Nordrhein-Westfalen mehrere bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aufgetreten sind, sind in den auf hessischer Seite benachbarten Gebieten in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill umgehend Maßnahmen angelaufen, um ein mögliches Übergreifen der Tierseuche zu verhindern. Spezialisierte Hundesuchteams haben in Grenznähe die stichprobenartige Kadaversuche aufgenommen. Ergänzend werden Drohnenbefliegungen durchgeführt. Bislang wurde auf hessischer Seite kein infiziertes Tier gefunden.

Im Rahmen des Ermessens hat das Regierungspräsidium Kassel nun eine Duldungsverpflichtung für betroffene Grundstückseigentümer ausgesprochen, um eine reibungslose und verzögerungsfreie Kadaversuche zu gewährleisten. Das Betreten von Grundstücken durch bei der Kadaversuche tätige und begleitende Personen mit Suchhunden ist zu dulden und ein Zugang zum Grundstück ist zu gewähren; gleiches gilt für Personen, die Drohnen zur Kadaversuche steuern.

Zudem regelt die Allgemeinverfügung, dass jedes verendet aufgefundene Wildschwein umgehend an die zuständige Kreisveterinärbehörde zu melden ist (für Waldeck-Frankenberg: +49 5631 954 1753 bzw. tierseuchen@lkwafkb.de). Die Bergung und Beprobung darf ausschließlich durch hierzu bestimmtes Personal erfolgen.

Die Allgemeinverfügung gilt in einem ca. 10 Kilometer breiten Bereich unmittelbar östlich der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen. Der genaue Verlauf des Gebiets ist in einer interaktiven Onlinekarte eingezeichnet: Fli Maps - 2025Öffnet sich in einem neuen Fenster

Die Allgemeinverfügung ist hier einsehbar: https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen

Das Regierungspräsidium Gießen hat für seinen Bezirk eine analoge Allgemeinverfügung erlassen.

 

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich, verläuft jedoch für Haus- und Wildschweine in nahezu allen Fällen tödlich. Eine Einschleppung in landwirtschaftliche Bestände hätte schwerwiegende wirtschaftliche und seuchenhygienische Folgen. Seit dem ersten Auftreten in Hessen im Juni 2024 setzt das Land Hessen in Abstimmung mit den Regierungspräsidien und Landkreisen alles daran, die Seuche einzudämmen.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: https://schweinepest.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster 

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