Die Bad Zwestener Ortsteile Betzigerode, Niederurff, Oberurff-Schiffelborn und Wenzigerode dürfen künftig zusammen das Prädikat „Tourismusort“ führen. Bestehen bleiben die Prädikate „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ und „Luftkurort“, die bereits vom Ortsteil Bad Zwesten-Kerngemeinde geführt werden. Somit kann die Gemeinde nun außerhalb des Kernorts einen Tourismusbeitrag erheben. Der Tourismusbeitrag eröffnet den Weg zu einer besseren Finanzierung touristischer Infrastruktur und touristischen Marketings, da das Aufkommen zweckgebunden nur für diese Positionen eingesetzt werden darf. Die Details legt die Kommune eigenständig in einer Satzung fest.
„Touristische Infrastruktur zu erhalten und auszubauen, nutzt langfristig allen Beteiligten. Zufriedene Gäste kommen wieder, Unternehmen können mit intakter touristischer Infrastruktur und guten Freizeitangeboten werben, und auch für die Einwohner selbst ist ein attraktives Umfeld ein Gewinn“, sagte Regierungspräsident Mark Weinmeister anlässlich der Überreichung der Anerkennungs-Urkunde an Bürgermeister Achim Siebert.
Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben.
„Die wunderschöne Lage der Bad Zwestener Ortsteile bietet einige Highlights für Wanderfreundinnen und -freunde, die Touren in die nahegelegene Umgebung unternehmen wollen. Überregional bekannt sind zudem die CJD Jugenddorf-Christophorusschule, ein Internat mit Gymnasial- und Realschulzweig, sowie das Anwesen der dem hessischen Uradel angehörigen Familie von Löwenstein mit Burgruine, hob Weinmeister die Besonderheiten der Region hervor. Die Zwestener Ortsteile verzeichnen zwischen 9.000 und 10.000 Gästeübernachtungen pro Jahr.
Bürgermeister Achim Siebert und Kurdirektorin Natascha Rath ergänzten: „Wir sind sehr erfreut über die getroffene Entscheidung: „Diese Anerkennung bestätigt unser Engagement im Bereich Tourismusentwicklung und ist ein wichtiger Schritt, um Bad Zwesten und seine Ortsteile als attraktive Destination nachhaltig weiterzuentwickeln.“
Mit dem Prädikat „Tourismusort“ können die Ortsteile künftig verstärkt touristische Förderungen nutzen und ihre Angebote weiter professionalisieren. Auch für Beherbergungsbetriebe und touristische Leistungsträger ergeben sich neue Möglichkeiten in Vermarktung und Positionierung.
Auch war es wichtig, die Gleichberechtigung zum prädikatisierten Kernort im Übernachtungsgewerbe herzustellen“.
Anfang 2025 stellte die Gemeinde Bad Zwesten den Antrag auf Erstanerkennung des Prädikats „Tourismusort“ für die Stadtteile Betzigerode, Niederurff, Oberurff-Schiffelborn und Wenzigerode. Ausgenommen ist der Kernort, der bereits als „Ort mit Heilquellenkurbetrieb“ und „Luftkurort“ anerkannt ist. Eine Doppelprädikatisierung als „Tourismusort“ ist nicht möglich.
Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat nach eingehender Prüfung empfohlen, das Prädikat „Tourismusort“ erstmalig anzuerkennen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) stimmte dieser Empfehlung abschließend zu. Der Bestätigungsbescheid erging am 10. Dezember 2025.
In Hessen gibt es mit den Bad Zwestener Ortsteilen, die zusammen als ein Tourismusort zählen, nunmehr 30 Tourismusorte.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort. Die erforderlichen Kriterien für das Prädikat Tourismusort sind in der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- und Tourismusort geregelt.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 144 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 10.12.2025).
Weitere Informationen finden Sie
hier.