Regierungspräsidium Kassel

Prädikat verliehen: Acht Ortsteile von Bad Sooden-Allendorf sind jetzt „Tourismusort“

Die Stadt Bad Sooden-Allendorf im Werra-Meißner-Kreis erfüllt alle Voraussetzungen, die in einem Tourismusort vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, die Empfehlung für die erstmalige Anerkennung als Tourismusort auszusprechen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte die Prädikatsurkunde an Bürgermeister Frank Hix beim Neujahrsempfang der Stadt Bad Sooden-Allendorf am 19. Januar.

Regierungspräsident Mark Weinmeister freute sich, dass Bad Sooden-Allendorf als erste Kommune im Werra-Meißner-Kreis das Prädikat „Tourismusort“ führen darf. „Bleibt die touristische Infrastruktur erhalten und wird diese ausgebaut, nutzt das langfristig allen Beteiligten“, sagte Weinmeister anlässlich der Überreichung der Anerkennungs-Urkunde an Bürgermeister Frank Hix. „Zufriedene Gäste kommen wieder, Unternehmen können mit intakter touristischer Infrastruktur und guten Freizeitangeboten werben und auch für Einwohnerinnen und Einwohner der Tourismusorte selbst ist ein attraktives Umfeld ein Gewinn,“ fuhr Weinmeister fort.

Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben.

„Hier am Dreiländereck Hessen-Thüringen-Niedersachen liegt die Gemeinde Bad Sooden-Allendorf in einer sanften Mittelgebirgslandschaft. Das wunderschöne Werratal verspricht nicht nur den Einwohnerinnen und Einwohnern Erholung, sondern zieht jedes Jahr zahlreiche Gäste in die Stadtteile, die nun das Prädikat erhalten haben. Vom kleinen Weiden mit 22 bis Oberrieden mit 522 Einheimischen. Bereits im Jahr 2023 waren es über 17.000 Übernachtungen – Tendenz steigend. Denn in den Stadtteilen und der Region können die Gäste ihre Energiereserven auftanken: ob per Fahrrad auf dem Werraradweg, zu Fuß auf den zertifizierten Wanderwegen, mit dem Kanu auf der Werra oder wenn sie die Kureinrichtungen der Stadt aufsuchen“, hob Weinmeister die Besonderheiten der Region hervor.

Bürgermeister Frank Hix ergänzte: „Mit diesem staatlichen Qualitätszertifikat wollen wir unsere Gäste auch auf die Vorzüge unserer Ortsteile aufmerksam machen, um die touristische Entwicklung der Stadt mit allen Ortsteilen weiter voran zu bringen und unseren Ort noch attraktiver zu gestalten. Mit Sooden und Allendorf als staatlich anerkanntes Heilbad, dem Ortsteil Dudenrode als Erholungsort und der staatlichen Anerkennung unserer übrigen acht Ortsteile als Tourismusort zeigen wir, dass wir etwas Besonderes sind und heben uns von anderen ab. Ich bedanke mich bei allen touristischen und politischen Akteuren, die dieses Ziel unterstützt haben und natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen in unserer Kur- und Tourismus-AöR inkl. den Mitgliedern des Verwaltungsrates.“

2024 stellte die Gemeinde Bad Sooden-Allendorf den Antrag auf Erstanerkennung des Prädikats „Tourismusort“ für die Stadtteile Ahrenberg, Ellershausen, Hilgershausen, Kammerbach, Kleinvach, Oberrieden, Orferode und Weiden. Ausgenommen sind die Kernstadt Bad Sooden-Allendorf und der Stadtteil Dudenrode. Beide sind bereits als „Heilbad“ bzw. „Erholungsort“ anerkannt. Eine Doppelprädikatisierung ist nicht möglich.

Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte empfahl in seiner Sitzung am 29.10.2024, das Prädikat „Tourismusort“ erstmalig anzuerkennen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stimmte dieser Empfehlung abschließend zu. Der Bestätigungsbescheid erging am 7.1.2025.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hatte die Urkunde zuvor unterzeichnet und betonte dazu: „Der Tourismus ist ein Wirtschafts- und Standortfaktor für unsere Städte und Kommunen. Die verschiedenen Reiseziele und Attraktionen stärken den Bekanntheitsgrad und sie sind gleichzeitig Imageträger eines Landes. Dies ist nur dank dem unerlässlichen Einsatz der Akteure vor Ort möglich. Egal ob Hotelbesitzer oder Wanderführer. Sie alle tragen einen wichtigen Teil dazu bei, Hessen als Reiseziel attraktiver zu machen. Ich freue mich, dass wir dieses Engagement mit der Auszeichnung als ‚Tourismusort‘ deutlich machen können.“

In Hessen gibt es mit Bad Sooden-Allendorf nunmehr 28 Tourismusorte. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort. Die erforderlichen Kriterien für das Prädikat Tourismusort sind in der Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- und Tourismusort geregelt.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 7.1.2025).

Weitere Informationen:

https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung

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