Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Nieste (Landkreis Kassel) bleibt „Erholungsort“

Die Gemeinde Nieste (Landkreis Kassel) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem Erholungsort vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur , Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel hat nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat „Erholungsort“ für Nieste zu bestätigen.

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Abteilungsleiterin Susanne Linnenweber vom Regierungspräsidium Kassel überreichte den Bescheid und eine Urkunde zur Bestätigung des Zertifikats „Erholungsort“ an Niestes Bürgermeister Klaus Missing. „Nieste ist ein beliebter Ausflugsort im Kaufunger Wald mit herrlichem Fernblick und zeichnet sich durch zahlreiche Teichanlagen und Wiesen aus, die zum Verweilen einladen“, so Linnenweber. Durch das alpenländische Flair der „Königs-Alm“ genießt der 2.400-Einwohner-Ort zusätzliche Bekanntheit weit über die Region hinaus. Nieste verfügt über ein modernes Nahversorgungszentrum mit Grimm-Café. Die Grimm-Heimat Nordhessen hat Nieste außerdem den 1. Preis für das touristische Angebot und für die Freizeitanlage Bleichwiese verliehen. Im Rahmen der Re-Prädikatisierung ist den Mitarbeitenden des Fachausschusses besonders das schöne und gepflegte Ortsbild und die sehr gute Beschilderung positiv aufgefallen.
Nieste ist ein traditionsreicher Erholungsort und wurde als solcher erstmals am 18. April 1978 staatlich anerkannt. Die letztmalige Bestätigung des Prädikats erfolgte im Jahr 2011. 2020 wurde die turnusmäßige Überprüfung gemäß den Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen eingeleitet. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.07.2022), davon 60 Erholungsorte.

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