Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Helmarshausen ist „Erholungsort“

Der Bad Karlshafener Ortsteil Helmarshausen (Landkreis Kassel) erfüllt alle Voraussetzungen, die in einem Erholungsort vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur , Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium Kassel hat nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat „Erholungsort“ für Helmarshausen zu bestätigen.

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir gratulierte dem Ort mit rund 1.430 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu, dass er sich auch künftig mit diesem Tourismusprädikat schmücken darf und damit nachweist, dass er in besonderem Maße den Bedürfnissen von Reisenden Rechnung trägt. „Helmarshausen ist ein Ort mit einer über 1000-jährigen Geschichte. Er lädt mit der Krukenburg-Ruine, der ehemaligen Benediktinerabtei und dem malerischen Fachwerk-Ortskern zu einer Reise in die Vergangenheit ein. Die malerische Lage am Diemelufer, reiche Freizeitangebote und zahlreiche Beherbergungsmöglichkeiten und die Nähe zum historischen Hafen in Bad Karlshafen komplettieren das touristische Angebot. Rund 25.000 Übernachtungen im Jahr sind ein schöner Beleg für das attraktive Urlaubsumfeld“, sagte der Minister bei der Unterzeichnung der Urkunde.

Kassels Regierungspräsident Mark Weinmeister hat vergangene Woche den Anerkennungsbescheid und die Urkunde persönlich übergeben. „Helmarshausen liegt touristisch günstig in einer reizvollen Mittelgebirgslandschaft zwischen Reinhardswald und Solling, direkt im Wesertal. Ganz in der Nähe an den direkt nordwestlich gelegenen Hannoverschen Klippen befindet sich das Dreiländereck Hessen/Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen. Der Neubau der Ortsumgehung von Bad Karlshafen nach Beverungen/Herstelle und die daraus resultierende Verlagerung des Verkehrs aus dem Ortskern von Helmarshausen heraus, wird sicherlich dazu beitragen, dass die touristische Attraktivität des Ortsteils weiter gesteigert wird.“

Der Bad Karlshafener Ortsteil hat eine jahrzehntelange Erfahrung mit Prädikaten: Erstmals wurde Helmarshausen 1967 das Prädikat „Erholungsort“ verliehen. Seit 1974 führte der Ortsteil das nächsthöhere Prädikat „Luftkurort“. Während der turnusmäßigen Überprüfung 2020 teilte die Kommune mit, dass sie auf eine Weiterführung des Prädikats „Luftkurort“ verzichte, aber eine Weiterführung des Prädikats „Erholungsort“ anstrebe.

Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 145prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 10.03.2022), davon 60 Erholungsorte.

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