Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte heute im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Gersfelder Rathaus den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Heilklimatischer Kurort“ an Gersfelds Bürgermeister Dr. Steffen Korell. „Gersfeld liegt landschaftlich äußerst reizvoll inmitten des UNESCO-Biosphärenreservats. Als ,heimliche Hauptstadt‘ und einziger Heilklimatischer Kurort der Rhön bietet Gersfeld von seiner Lage und touristischen Infrastruktur eine breite Palette an Angeboten für Reisende und Erholungssuchende. Gesundheit und Tourismus spielen im Ort eine dominierende Rolle spielen. Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung haben in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, um aus dem ehemaligen Kneippheilbad einen ‚Heilklimatischen Kurort‘ zu machen und diesen ständig weiterzuentwickeln. Unterstützt werden sie dabei von den zwei ortsansässigen Kliniken, die die Anwendung des Heilklimas mit in ihren Therapien berücksichtigen. Der Wildpark Gersfeld sowie die nahegelegene Wasserkuppe tragen zusätzlich zur Attraktivität bei. Dass das Prädikat ,Heilklimatischer Kurort‘ erfolgreich bestätigt werden konnte, ist ein schöner Erfolg und eine Belohnung für alle Beteiligten“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.
„Wir freuen uns sehr über die Bestätigung des Prädikates. Ist dieses doch ein ganz wichtiger Baustein im Gesundheits- und Tourismusportfolio der Stadt Gersfeld (Rhön) und drückt die große Qualität aus, die wir in diesen Bereichen zu bieten haben. Unsere gute Luft, das heilende Klima und das touristische Gepräge unserer schönen Stadt Gersfeld werden von unseren Gästen, aber auch den Einheimischen, sehr wertgeschätzt. Nicht zuletzt ist dieses Prädikat auch die Grundlage für eine gesicherte Mitfinanzierung der Kur- und des Tourismus in Gersfeld, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Ich danke allen Beteiligten, etwa unseren medizinischen und touristischen Dienstleistern, meinen Mitarbeitern und den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Kassel für die Konstruktive und sehr angenehme Zusammenarbeit.“ So der Gersfelder Bürgermeister Dr. Steffen Korell.
Die Kernstadt von Gersfeld trug bis 2017 das Prädikat „Kneippheilbad“. Da die Verantwortlichen keine Zukunft mehr für dieses Prädikat sahen, wurden frühzeitig die Prioritäten auf eine Anerkennung als „Heilklimatischer Kurort“ gelegt. Dieses Prädikat konnte erstmalig am 30.01.2015 verliehen werden. 2023 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2024 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 146 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.02.2025).