Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Bad Sooden-Allendorf (Kernstadt) bleibt „Heilbad“

Die Stadt Bad Sooden-Allendorf (Werra-Meißner-Kreis) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem Heilbad vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat daher nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat „Heilbad“ für Bad Sooden-Allendorf (Kernstadt) zu bestätigen.

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Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte den Bescheid und eine Urkunde zur Bestätigung des Zertifikats „Heilbad“ an Bürgermeister Frank Hix. „Bad Sooden-Allendorf liegt landschaftlich äußerst reizvoll im Tal der Werra und bildet die grüne Pforte zum nordosthessischen Märchenland. Seit mehr als 140 Jahren darf Ihre Stadt sich schon offiziell Heilbad nennen, hier verbinden sich große Kurtradition und ein zeitgemäßes Heil- und Freizeitangebot auf das Angenehmste“, so Weinmeister, der Bad Sooden-Allendorf herzlich zum erneuten Erlangen des Prädikats gratulierte.

Bad Sooden-Allendorf hat ca. 8.700 Einwohner und liegt auf rund 190 Höhenmetern an den Ausläufern des Hohen Meißner. Der Fachausschuss würdigte in seiner Beurteilung neben der landschaftlich schönen Lage auch die Ausstattung der Kurstadt, die ihren Gästen in allen Bereichen sehr viel bietet. Bad Sooden-Allendorf ist reich an architektonischen Kostbarkeiten mittelalterlicher Fachwerkbauweise, wie sie nur selten in dieser Geschlossenheit anzutreffen sind.

Überall in der Stadt kann man feststellen, dass Gesundheit und Tourismus die dominierende Rolle spielen. Auf die Rolle von Sole und Salz für die Gesundheit verweisen das historische Gradierwerk und die WerratalTherme mit Solebad und Totes-Meer-Salzgrotte. Eine Vielzahl von Gesundheitseinrichtungen komplettiert das reichhaltige Gesundheits- und Wellnessangebot im Ort.

Als Heilbad seit 1881 ist Bad Sooden-Allendorf ein namhafter und beliebter Kurort und zählte im Jahr 2022 knapp 319.000 Gästeübernachtungen. Im März 2019 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat im Herbst 2022 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Die Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Frühjahr 2023 bestätigt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.02.2023).

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