Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Bad Karlshafen-Kernstadt darf sich weiterhin „Heilbad“ nennen

Die Kernstadt von Bad Karlshafen (Landkreis Kassel) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Heilbad“ zu tragen – neben „Kneippheilbad“ das Prädikat mit den strengsten Kriterien. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat für Bad Karlshafen zu bestätigen.

Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat für Bad Karlshafen zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Samstag (17.5.) im Rahmen des Hafenfestes in Bad Karlshafen den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers zur Bestätigung des Prädikats „Heilbad“ an Bürgermeister Marcus Dittrich. „Seit 70 Jahren darf sich Bad Karlshafen mit dem Prädikat ,Heilbad‘ schmücken. Dass nun die strengen Vorgaben für dieses Prädikat erfolgreich bestätigt wurden, ist ein schöner Erfolg und eine Belohnung für alle Beteiligten“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte. „Bad Karlshafen liegt als nördlichste Stadt Hessens im Dreiländereck mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Die reizvolle Mittelgebirgslandschaft von Reinhardswald und Solling säumt das Städtchen im Wesertal. Besonders imposant sind die steil aufragenden ,Hannoverschen Klippen‘ nordwestlich der Kernstadt. Im Ort finden Gäste architektonische Kostbarkeiten in barocker Bauweise, wie sie nur selten in dieser Geschlossenheit anzutreffen sind. Der Hafen inmitten der Stadtanlage ist einzigartig in Hessen. Überall in der Stadt kann man feststellen, dass Gesundheit und Tourismus die dominierende Rolle spielen. Dies zeigen anschaulich auch die für ein 2.000-Einwohner-Städtchen imposanten rund 160.000 Gästeübernachtungen pro Jahr.“

„Die Stadt Bad Karlshafen freut sich, dass sie auch in den kommenden zehn Jahren das Prädikat ,Heilbad‘ tragen darf“, sagte Bürgermeister Marcus Dittrich anlässlich der Verleihung. „Der Tourismus ist ein wichtiger wirtschaftlicher Faktor für unsere Stadt, das Prädikat als Qualitätssiegel dafür ein wichtiger Anker, von dem auch die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar profitieren. Allen, die mit ihrer Tätigkeit und ihrem Engagement zur erneuten Prädikatisierung beigetragen haben, sowie dem Fachausschuss und den Mitarbeitern des Regierungspräsidiums gilt daher mein besonderer Dank.“

Bad Karlshafen-Kernstadt wurde am 11.08.1955 erstmalig das Prädikat „Heilbad“ verliehen. 2021 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren dient einem fairen Wettbewerb der Kurorte und Erholungsorte untereinander und damit den Heilung und Erholung suchenden Patienten und Gästen. Nur so kann sicherstellt werden, dass die Gäste und Patienten in den Heilbädern und Kurorten – auch über Landesgrenzen hinweg – gleichbleibend qualitativ hochwertige Strukturen vorfinden. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2024 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Der Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des HMWVW.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 146 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.02.2025).

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