Regierungspräsidium Kassel

Prädikat bestätigt: Bad Arolsen bleibt „Heilbad“

Die Stadt Bad Arolsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, die in einem Heilbad vorzuhalten sind. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung beschlossen, das Prädikat „Heilbad“ für Bad Arolsen zu bestätigen.

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Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte den Bescheid und eine Urkunde zur Bestätigung des Zertifikats „Heilbad“ an Bad Arolsens Bürgermeister Marko Lambion. „Bad Arolsen, mitten in der beliebten Ferienregion Waldeck gelegen, ist mit seinem barocken Flair und seiner Heilquelle ein wahres Schmuckstück in unserem Regierungsbezirk und gleichzeitig ein Ort, an dem man sich erholen und sich wohlfühlen kann“, so Weinmeister.

Die Heilquelle „Schlossbrunnen“ lockt Besucherinnen und Besucher mit Trinkkuren zur Stärkung des Wohlbefindens. Zwei Fachkliniken mit Schwerpunkten in den Bereichen Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde sowie Psychosomatik und Psychotherapie runden die gesundheitliche Ausrichtung der Barockstadt ab.

Aber auch kulturell hat die Stadt einiges zu bieten. Das Residenzschloss, das Christian Daniel Rauch Museum, das „Schreibersche Haus“ sowie das Kaulbach-Haus und die seit 30 Jahren stattfindenden Barockfestspiele Bad Arolsen sind nur einige Beispiele dafür.

Die rund 7.250 Einwohnerinnen und Einwohner zählende Kernstadt ist ein Kurort mit langer Tradition und zählte im Jahr 2022 rund 113.000 Gästeübernachtungen. Bereits seit 1977 darf Bad Arolsen sich Heilbad nennen. Im März 2019 wurde das turnusgemäße Überprüfungsverfahren eingeleitet. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat im Herbst 2022 empfohlen, das Prädikat zu bestätigen. Die Empfehlung wurde durch den Hessischen Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir im Frühjahr 2023 bestätigt. Mit der heute erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung (derzeit 13. Auflage vom November 2017) sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand 20.02.2023).

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