Der Eigenbetrieb Gemeindewerke Großenlüder hat das mobile Notstromaggregat beschafft sowie beim wichtigsten Einsatzort, dem Tiefbrunnen Großenlüder, eine Garage für das Aggregat errichtet. Für diese Investition erhält der Eigenbetrieb eine Teilfinanzierung (50 Prozent) in Höhe von 21.250 Euro aus Mitteln für die Wassersicherstellung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Antragsverfahren wird vom Regierungspräsidium (RP) Kassel bearbeitet. Die Gemeindewerke hatten dort vor Kurzem einen entsprechenden Förderantrag gestellt.
Mit dem fahrbaren Notstromaggregat können gegebenenfalls abwechselnd alle Pumpstationen und Brunnen im Gemeindegebiet betrieben werden. Sollte im Katastrophenfall die netzgebundene Stromversorgung ausfallen, kann mit dem Notstromaggregat die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung, mit gewissen Einschränkungen der Menge, aufrechterhalten werden. Die Maßnahme ist sowohl aus der Perspektive des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG) als auch im Rahmen des normalen Betriebs der leitungsgebundenen Wasserversorgung sehr sinnvoll.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte heute die Förderzusage an Gemeindebürgermeister Florian Fritzsch und beglückwünschte ihn zu der gelungenen Maßnahme: „Sauberes Trinkwasser ist eins der höchsten Güter, die wir haben, und die Versorgung der Bevölkerung muss jederzeit gewährleistet sein. Katastrophen wie zuletzt an Ahr und Erft zeigen eindrücklich, dass wir unsere Infrastruktur krisenfest aufstellen müssen. Es freut mich, dass die Gemeinde Großenlüder in ihr Wassernetz und die Versorgungssicherheit investiert.“
Bürgermeister Florian Fritzsch freute sich über die Unterstützung von BBK und RP Kassel: „Die globale Corona-Pandemie hat uns allen vor Augen geführt, wie sensibel unser weltweit vernetztes Wirtschaftssystem ist und wie wichtig es daher ist, in regionale Infrastrukturen zu investieren. Trinkwasser ist ein Gut von existenzieller Bedeutung. Die Versorgung der Menschen in Großenlüder mit diesem wichtigsten Lebensmittel konnte mit der Förderung von BBK und RP Kassel damit wieder ein Stück sicherer und zukunftsfähiger gestaltet werden.“
Die Maßnahme ist bereits größtenteils umgesetzt und wird voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2022 abgeschlossen sein.
Hintergrund:
Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung zu mehr Versorgungssicherheit. In diesem Kontext hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Ausrichtung der Wassersicherstellung auf die Härtung der Kritischen Infrastruktur „öffentliche Wasserversorgung“ erweitert.
Bei den vom Bund finanzierten Maßnahmen handelt es sich neben der Errichtung von Trinkwassernotbrunnen auch um Maßnahmen zur Härtung der öffentlichen Wasserversorgung. Dies betrifft sowohl die Ausstattung mit Notstromaggregaten als auch mit zusätzlichen Redundanzen wie Hochbehälter, mobile und feste Verbundleitungen, Pumpen etc., die den Ausfall von einzelnen Komponenten kompensieren können.