Bei der Ersatzbaustoff-Verordnung handelt es sich um ein neues Regelwerk für die Verwertung mineralischer Abfälle, zum Beispiel in Form von Recycling-Baustoffen aus Bau- und Abbruchabfällen oder aus Bodenmaterial. Diese Regeln gelten ab dem 1. August in ganz Deutschland und sollen den Schutz von Boden und Grundwasser weiter erhöhen.
Das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden mineralischer Abfälle wird dann nur noch nach bestimmten Kriterien zulässig sein. Das RP Kassel als Obere Abfallbehörde empfiehlt Bauleuten, Grundstücksbesitzenden und Betreiberinnen und Betreibern von Aufbereitungsanlagen daher, sich frühzeitig mit den Neuregelungen auseinanderzusetzen.
Eine hessenweite Arbeitsgruppe der Umweltverwaltung bei den drei Regierungspräsidien hat hierzu Informationsblätter für verschiedene Zielgruppen erstellt. Dort sind die wichtigsten RegelungenÖffnet sich in einem neuen Fenster zum Herstellen und Einbauen mineralischer Ersatzbaustoffe sowie zum Betrieb von Aufbereitungsanlagen zusammengefasst.