Seit Mitte Oktober 2025 wurden in mehreren Landkreisen in NordOstHessen Infektionen mit dem Influenza-A-Virus H5N1 nachgewiesen. Betroffen sind insbesondere Kraniche und Singschwäne. Zur Eindämmung des Seuchengeschehens ist es wichtig, verendete Vögel zu bergen und so das Ansteckungsrisiko weiterer Vögel zu verhindern.
Mit der Allgemeinverfügung sind die zuständigen Veterinärämter und örtlichen Gefahrenabwehrbehörden nun befugt, ohne vorherige Abstimmung mit den Schutzgebietsverwaltungen potenziell mit H5N1 infizierte Kadaver zu bergen und diese nachzusuchen. Zuvor war eine Befreiung durch die Obere Naturschutzbehörde notwendig, um sich abseits gekennzeichneter Wege in einem Natura 2000- oder Naturschutzgebiet zu bewegen. Diese Befreiung entfällt nun, solange es sich um eine Seuchenbekämpfungsmaßnahme handelt. Die Verfügung gilt für den Zeitraum des Vogelzuges bis zum 28.2.2026.
Des Weiteren können Einsatzkräfte zur Suche potenziell infizierter Kadaver moderne Drohnentechnik einsetzen und Schutzgebiete überfliegen. Zudem werden die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten befugt, erkrankte und potenziell infizierte Kraniche und Singschwäne von ihrem Leid zu erlösen und anschließend der Natur zu entnehmen.
Bei allen Maßnahmen gilt es, Eingriffe in das Schutzgebiet und die Natur so gering wie möglich zu halten. Bei der Annäherung an verendete oder erkrankte Vögel sollen bestehende Wege und Zugänge so weit wie möglich genutzt werden, um Pflanzen, Böden und Tierwelt zu schonen. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Wegen oder Parkplätzen abgestellt werden. Bergungsarbeiten sollen zeitnah, jedoch vor 16 Uhr erfolgen, um Ruhestörungen rastender Vogelgruppen zu vermeiden. Die Zahl der Einsätze ist auf ein Minimum zu begrenzen.
Zur Zwischenlagerung verendeter Vögel können Container an zentralen Punkten platziert werden. Dafür ist keine vorherige Abstimmung mit dem Schutzgebietsmanagement nötig, sofern ausgewiesene Wege, nahegelegene offizielle Parkplätze sowie offizielle Rettungspunkte genutzt werden.
Die Allgemeinverfügung ist hier einsehbar:
https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen
Die Allgemeinverfügung wird außerdem im Staatsanzeiger öffentlich bekanntgemacht.
Hintergrund:
Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, tritt jährlich und besonders bei Wildvögeln auf. Insbesondere mit dem Vogelzug und kälteren Temperaturen ab den Herbstmonaten steigt das Risiko für den Eintrag des Virus. Eine Einschleppung in landwirtschaftliche Bestände hätte schwerwiegende wirtschaftliche und seuchenhygienische Folgen. Das Regierungspräsidium Kassel setzt in Abstimmung mit dem Land Hessen, den Regierungspräsidien Gießen und Darmstadt sowie den Landkreisen alles daran, die Ausbreitung weitestgehend einzudämmen.
Weitere Informationen zur Vogelgrippe beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: