Regierungspräsidium Kassel

Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde): Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung startet am 24. Juni

Alle fünf Jahre sind die Lärmaktionspläne für die Region NordOstHessen durch das Regierungspräsidium (RP) Kassel neu aufzustellen. Nachdem die Ergebnisse der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung eingearbeitet sind, werden die aktualisierten Pläne am 24. Juni erneut veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können bis zum 7. August erneut Stellung nehmen.

Am 24. Juni 2024 wird der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Landkreise des Regierungsbezirks Kassel und Teilplan Ballungsraum Kassel, der Öffentlichkeit vorgestellt. Von Umgebungslärm betroffene Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, Anregungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans an das Regierungspräsidium Kassel als regionale Lärmschutzbehörde zu schicken.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans befasst sich mit Umgebungslärm, schwerpunktmäßig mit Straßenverkehrslärm. Der Plan benennt Lärmkonfliktpunkte im Regierungsbezirk und geht auf Maßnahmenvorschläge zu den einzelnen Lärmkonfliktpunkten ein. Im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung gingen im Herbst 2022 mehr als 300 Stellungnahmen ein. Diese wurden im Anschluss gründlich geprüft und fanden im nun vorliegenden Planentwurf Berücksichtigung.

Der Entwurf des neuen Lärmaktionsplans wird vom 24. Juni 2024 bis zum 7. August 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel www.rp-kassel.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Stellungnahmen können online über das Beteiligungsportal des Landes Hessen (https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpks/startseiteÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgegeben werden. Alternativ ist es auch möglich, eine Stellungnahme per E-Mail an laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de zu schicken. Zusätzlich können Stellungnahmen auch auf dem Postweg an das RP Kassel übersandt werden.

Die Stellungnahmen im Rahmen der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung werden anschließend zusammen mit den Beurteilungen der zuständigen Fachbehörden in den endgültig festzustellenden Lärmaktionsplan eingearbeitet.

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