Das RP Kassel ist zuständige Aufsichtsbehörde nach dem Geldwäschegesetz für Verpflichtete des Nichtbankenbereiches. Unter diesen Begriff fallen u.a. Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern (z.B. Kraftfahrzeuge, Edelmetalle, Schmuck, Antiquitäten und Kunstgegenstände) handeln, oder auch Immobilienmaklerinnen/ -makler. In diesen Geschäftszweigen wechseln oft hohe Geldbeträge den Besitz, zum Teil auch in bar. Ziel des GwG ist, Gewinne aus schweren Straftaten aufzuspüren und die Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Das GwG verpflichtet (daher der Name) die Unternehmen zur Umsetzung von Maßnahmen, um Geldwäsche zu verhindern oder zu erschweren und besser nachvollziehbar zu machen. Dabei steht unter anderem der Schutz der Unternehmen im Vordergrund, nicht unwissentlich für Geldwäsche missbraucht zu werden.
Regional prüft das Regierungspräsidium Kassel, ob die einschlägigen Vorschriften des GwG von den Unternehmen eingehalten werden. 2021 haben die Prüferinnen und Prüfer des Dezernats 41 (Hoheitsverwaltung, Gewerbe) insgesamt 20 Kontrollen bei Unternehmen in NordOstHessen durchgeführt. Zwei der Überprüfungen wurden als Vor-Ort-Kontrollen in den Geschäftsräumen der betroffenen Firmen vorgenommen. Die 18 weiteren Prüfungen wurden im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Daneben hat das RP Kassel im Jahr 2021 insgesamt 275 mal Ermittlungen und bei Bedarf Vorabfragen durchgeführt, um die Verpflichteteneigenschaft sowie das entsprechende Risikoprofil von Unternehmen bewerten zu können.
Während einer Kontrolle wird u.a. festgestellt, ob die Vertragspartner richtig identifiziert, Mitarbeitende unterrichtet, eine Risikoanalyse erstellt und bei Bedarf Verdachtsmeldungen abgegeben wurden. Dabei fiel im Berichtsjahr immer wieder auf, dass das Risikomanagement sowie die allgemeinen Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Kundinnen und Kunden oft nicht vollständig und in vielen Fällen nicht richtig ausgeführt wurden. Um die Maßnahmen risikoangemessen umsetzen zu können, bedarf es im ersten Schritt bei allen Unternehmen der Erstellung einer Risikoanalyse. Als Hilfestellung bietet das RP Kassel Informationsmaterial auf seiner Homepage an, um die Unternehmen bei der Erstellung zu unterstützen.
Im Falle von Mängeln müssen die Unternehmen mit einer Nachkontrolle rechnen. Dies ist 2021 in fünf Fällen geschehen. Gravierende Beanstandungen können auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeldern im Extremfall bis zu 100.000 Euro pro Verstoß nach sich ziehen. 2021 wurde u.a. beispielsweise gegen ein Unternehmen aus dem Bereich der Güterhändler ein Bußgeld in Höhe von 6.300 Euro wegen fehlender Dokumentation der Risikoanalyse verhängt.
„Unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure leisten wichtige und wertvolle Arbeit, von der nicht zuletzt die Unternehmen profitieren“, betont Regierungspräsident Mark Weinmeister. „Geldwäsche richtet nicht nur erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an, Kriminelle finanzieren damit ihre dunklen Machenschaften. Die Kontrollen dienen damit dem Eigenschutz der Unternehmen und der Prävention. Dabei soll sich niemand unter Generalverdacht gestellt fühlen.“
Das RP Kassel stellt seinen Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz zur Verfügung. Dort finden sich auch zahlreiche Praxisbeispiele für die Umsetzung der Aufgaben und Pflichten. Darüber hinaus werden die angemeldeten Verpflichteten jedes Jahr durch die regelmäßige Übersendung von Newslettern informiert. Informationen zum Komplex Geldwäsche und die Möglichkeit, sich zum Newsletter anzumelden, finden sich auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel.