Gießen/Darmstadt/Kassel. „Sie haben schon viel geleistet. Jetzt kommt noch mal eine Schippe obendrauf.“ Mit herzlichen Worten begrüßte der kommissarische Regierungsvizepräsident Jan Schneider elf Frauen und Männer im Gießener Regierungspräsidium. Neun davon ernannte Schneider zu Technischen Referendaren der Ausbildungsrichtung Umwelttechnik, zwei zu Technischen Anwärtern der Fachrichtung Arbeitsschutz. „Nehmen Sie die Chance wahr, sich breit aufzustellen“, riet Schneider, der allen eine Ernennungsurkunde überreichte und ihnen den Diensteid abnahm. Damit folgt für sie nun der nächste Ausbildungs- und Karriereschritt im höheren technischen Dienst.
Die Frauen und Männer kommen in den drei hessischen Regierungspräsidien zum Einsatz. Als Technische Referendarinnen und Referendare verstärken Nils Hasport, Dr. Tom Ostrowski, Lennart Reiss-Müller, Julia Schmidt und Lea Teschke die Darmstädter Behörde, Linda Drescher das RP Gießen sowie Max Braun, Stephan Leiß und Katharina Pokoj das RP Kassel. Auf alle warten zwei spannende, abwechslungsreiche Jahre. In dieser Zeit lernen sie die hessische Umweltverwaltung in allen Bereichen kennen. Abschluss des Referendariats bildet das Staatsexamen. Bereits seit 2001 findet bei den hessischen Regierungspräsidien die Ausbildung im Technischen Referendariat der Fachrichtung Umwelttechnik statt. Mehr als 120 Ingenieurinnen und Ingenieure, Naturwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler haben sich seitdem für diesen Vorbereitungsdienst entschieden.
Nicht minder spannend wird es für Luisa Schäfer und Mohcine Aflali. Sie haben bereits ein technisches Studium abgeschlossen und wurden beim Regierungspräsidium Gießen zur Technischen Anwärterin und zum Technischen Anwärter der Fachrichtung Arbeitsschutz und Produktsicherheit ernannt. Ihre praktische Ausbildung dauert 18 Monate. Sie gliedert sich in zentrale Lehrveranstaltungen, in denen das Fach- und das Verwaltungsrecht vermittelt werden, und die praktische Ausbildung in den drei Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen. Schwerpunktthemen im Arbeitsschutz sind unter anderem die Gestaltung von Arbeitsstätten, die Sicherheit technischer Arbeitsmittel, der Umgang mit Gefahrstoffen, der Schutz von jugendlichen Arbeitnehmenden und werdenden Müttern sowie die psychische Belastung bei der Arbeit in Betrieben. Daneben umfasst die Tätigkeit die Markt- und Produktüberwachung im Bereich des technischen Verbraucherschutzes.