Regierungspräsidium Kassel

Hessische Falknerprüfung: 16 von 29 Prüflingen im ersten Durchgang erfolgreich

29 angehende Falknerinnen und Falkner wurden 2023 von der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel zur Falknerprüfung zugelassen. 16 von ihnen legten mit Erfolg die Prüfung im Forstlichen Bildungszentrum Weilburg ab.

Zur zentralen Prüfung für ganz Hessen traten 14 Frauen und 13 Männer vor dem Hessischen Falknerprüfungsausschuss an. Bei einer Prüfungsdauer von ca. einer Stunde pro Person in verschiedenen Sachgebieten wurden die Prüflinge an zwei Tagen innerhalb von jeweils etwa zwölf Stunden geprüft (zuzüglich der Nachbesprechungen) – eine disziplinierte Höchstleistung, die der ehrenamtlich organisierte Falknerprüfungsausschuss ebenso mit Bravour bestanden hat wie die erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten.
13 zu Prüfende haben die Prüfung leider nicht bestanden. „Die relativ hohe Durchfallquote zeigt, dass wir den angehenden Falknerinnen und Falknern ein hohes Maß an Wissen und praktischen Kompetenzen abverlangen. Diese sind im Umgang mit Greifvögeln und bei der Ausübung der Beizjagd unabdingbar. Für die hohe Qualität und die sehr gute Organisation ist die Hessische Falknerprüfung inzwischen über die Landesgrenzen hinaus bekannt; immer wieder erhalten wir Anfragen aus den benachbarten Bundesländern, insbesondere von Jagdschulen, die ihre Schülerinnen und Schüler in Hessen prüfen lassen wollen“, so Ulrich Knickrehm von der Oberen Jagdbehörde des RP Kassel.

Für diejenigen Prüflinge mit nicht ausreichenden Leistungen wird es voraussichtlich im April 2024 einen Nachprüfungstermin geben.
Voraussetzung für das Ablegen der Falknerprüfung ist der Besitz eines Jagdscheines. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt durch die Falknervereine der Bundesländer und kommerzielle Jagdschulen. Diese richten einwöchige Lehrgänge aus. Daneben nimmt das Selbststudium einen erheblichen Platz ein, denn der Prüfungsstoff ist umfangreich – viele der Bewerberinnen und Bewerber betonen, dass der Stoffumfang noch über den der Jägerprüfung hinausgehe; eines der Standardlehrbücher umfasst 1048 Fragen. Zusätzlich lassen sich die meisten Falkner-Anwärterinnen und -Anwärter von erfahrenen und häufig befreundeten Falknerinnen und Falknern in der Praxis ausbilden. Dadurch haben sie die Möglichkeit, mit auf die Beizjagd zu gehen und so einen Einblick zu bekommen in die hohe Kunst, mit Vögeln zu jagen.

Die eigentliche Falknerprüfung umfasst einen mündlichen und einen Praxisteil, die jeweils rund 20 Minuten dauern. Der Fragenkatalog ist vielfältig und soll ausdrücklich die vorhandene Sachkunde im Umgang mit den Tieren abfragen. Themen, die vorkommen können, sind etwa Verhalten der Vögel, Nestbau, Ernährung, Tierwohl und Tierschutz, einschlägige Rechtsgebiete, Handling und Haltungsformen (z.B. Anbindehaltung) des Tieres oder Umgang mit verletzten Findlingsvögeln. Der praktische Prüfungsteil beinhaltet die Haltung des Beizvogels sowie die Beizjagd (= Jagd mit Greifvögeln) mit jeweils komplexen Aufgabenstellungen zu den möglichen Arten Sperber, Wanderfalke, Habicht/Wüstenbussard und Steinadler. Aus Tierschutzgründen hat sich die Obere Jagdbehörde in Hessen gegen eine Prüfung am lebenden Tier entschieden und stattdessen eine lineare Komplexprüfung mit einer Vogelattrappe entwickelt. Diese ist in Deutschland in dieser Form ebenso einzigartig wie die umfangreiche Präparatesammlung, die dafür zur Verfügung steht.

Die Kandidatinnen und Kandidaten erwerben mit Absolvieren der Falknerprüfung in erster Linie einen Nachweis der Sachkunde wie auch die Berechtigung zum Erwerb des zusätzlichen Falknerjagdscheines. Dieser berechtigt zum Erwerb und zur Haltung sowie zur Ausübung der Beizjagd mit Hilfe von heimischen geschützten Greifvogelarten wie Habicht, Sperber, Steinadler und Wanderfalke. Diese stammen in der Regel aus heimischer Zucht. Aber auch nicht heimische Arten wie nordische Gerfalken oder amerikanische Wüstenbussarde können zur Beizjagd angeschafft werden.
 

Hintergrund

Die Obere JagdbehördeÖffnet sich in einem neuen Fenster beim RP Kassel ist für ganz Hessen zuständig. Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz und der Hessischen Jagdverordnung ist sie mit der Ausrichtung der Falknerprüfung in Hessen betraut. Sie ist zudem zuständige Behörde im Sinne der BundesWildSchutzVerordnung und entscheidet landesweit über Ausnahmeerlaubnisse zur Zucht und Haltung von Greifvögeln, die dieser Verordnung unterliegen.

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