Am 12. März 2026 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10:00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:00 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:30 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Innenminister Roman Poseck erklärt: „Die aktuelle Sicherheitslage führt uns vor Augen, wie wichtig es ist, im Ernstfall schnell und zuverlässig über eine Gefahrenlage informiert zu werden. Angesichts möglicher Stromausfälle, Extremwettereignisse oder anderer Gefahrensituationen ist eine schnelle und zuverlässige Warnung der Bevölkerung wichtiger denn je. Schließlich beginnt Sicherheit vor dem Ernstfall.
Deshalb testen wir unsere Sicherheitssysteme und prüfen damit, ob sie technisch einwandfrei funktionieren und alle Menschen erreichen. Wenn also am hessenweiten Warntag Sirenen durch unsere Städte und Gemeinden klingen und kurz darauf Warnmeldungen auf den Mobiltelefonen erscheinen, ist das kein Anlass zur Sorge, sondern ein wichtiger Sicherheitstest. Gleichzeitig bietet der Warntag Bürgern die Möglichkeit, sich mit dem richtigen Verhalten im Notfall vertraut zu machen und die eigene Vorsorge zu überprüfen.
Mein herzlicher Dank gilt allen, die diesen Warntag möglich machen – den Einsatzkräften, den Mitarbeitern in Leitstellen und Kommunen sowie den Experten auf Landesebene. Sicherheit entsteht durch Zusammenarbeit. Der Warntag zeigt: Wir handeln gemeinsam, vorausschauend und entschlossen, damit die Menschen in Hessen sich im Ernstfall auf uns verlassen können.“
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus soll in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) -als auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Am 12. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, in Hessen durchgeführt. Hierbei werden die Warnmedien durch hessische Leitstellen ausgelöst. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweiten Medien FFH und HR eingebunden.
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz