Regierungspräsidium Kassel

Halde Neuhof: RP Kassel hat keine Anhaltspunkte für Trinkwassergefährdung

– weitere Maßnahmen zum Haldenwasser-Management wurden eingeleitet und umgesetzt

Bei der Diskussion zur Zukunft der Kaliabraumhalde in Neuhof (Landkreis Fulda) kam zuletzt auch die Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung in den Fokus. Das Regierungspräsidium (RP) Kassel als Berg- und Wasserbehörde stellt hierzu klar: Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen durch den Eintrag von Haldenwasser vor.

Auf Grundlage der vorliegenden Monitoringdaten liegen derzeit keine Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen der Gemeinde Neuhof vor. Die nächstgelegenen Trinkwasserbrunnen Tiefbrunnen Rommerz und Tiefbrunnen II Neuhof befinden sich jeweils in einer Entfernung von rund 2,5 km zur Halde. Die dort gemessenen Parameter sind sehr gering und liegen weit unter dem zulässigen Grenzwert von 250 mg/l Chlorid gemäß der Trinkwasserverordnung. Zwischen den Trinkwassergewinnungsanlagen und der Halde liegen zudem die Oberflächengewässer Kemmete und Fliede, die eine natürliche hydraulische Barriere bzw. einen trennenden Abflusskorridor darstellen. Beide Gewässer zeigen aktuell keinerlei Anzeichen einer direkten Beeinflussung durch die Halde.

Weiterhin wurden zur frühzeitigen Indikation möglicher Veränderungen zusätzliche Grundwassermessstellen zwischen Halde und Trinkwassergewinnung niedergebracht. Die dortigen Messreihen zeigen derzeit keine erhöhte Leitfähigkeit, keine erhöhte Ionenkonzentration und keinerlei trendhafte Entwicklungen, die auf einen Einfluss von Haldenwässern hinweisen würden.

Unabhängig von diesen aktuellen Befunden wurden im Rahmen der fortlaufenden Grundwasseruntersuchungen an der Halde Neuhof weitere Maßnahmen im Haldenumfeld umgesetzt. Diese gewährleisten eine verbesserte Kontrolle, Fassung und Ableitung salzhaltiger Wässer.

Das RP Kassel weist aus aktuellem Anlass nochmals auf die bereits laufenden sowie die jüngst neu veranlassten Maßnahmen hin:

So wurde mit Zulassung vom 15.10.2024 ein Brunnen zur Entnahme mineralisierter Wässer errichtet, der inzwischen in Betrieb ist. Diese Maßnahme dient der gezielten Entnahme und Ableitung salzhaltiger Wässer im südwestlichen Bereich, um insbesondere den Schutz des Lützbaches und der Lützbachaue weiter zu erhöhen und eine hydraulische Entlastung dieser sensiblen Bereiche sicherzustellen.

Parallel hierzu erfolgt seit 2024 die Fassung der aus dem Auslauf der Quelle Typhusbrunnen austretenden Wässer. Bereits im Jahr 2023 wurden diese Wässer teilweise, seit 2024 – nach Erteilung der entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnis – überwiegend in die Salzwasserwirtschaft des Werkes Neuhof-Ellers übernommen, wo sie als Brauchwasser eingesetzt werden. Die Nutzung dieser salzhaltigen Quellwässer reduziert zugleich den notwendigen Einsatz von Frischwasser und trägt damit zu einer ressourcenschonenderen Betriebsweise bei.

Als Vorsorgemaßnahme zur langfristigen Überwachung möglicher Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung wurde zudem das bestehende Monitoringnetz erweitert. Hierzu wurden im Jahr 2023 zwei neue Grundwassermessstellen und im Jahr 2024 eine weitere Messstelle errichtet. Diese Messstellen ergänzen das engmaschige Überwachungsnetz, das insgesamt etwa 70 Messstellen rund um die Halde umfasst und sowohl Quellen als auch Oberflächengewässer sowie das Grundwasser einbezieht. Durch die regelmäßige und systematische Überwachung wird eine verlässliche Einschätzung der Grundwasserentwicklung ermöglicht, sodass potenzielle Veränderungen frühzeitig erkannt und bewertet werden können.

Des Weiteren hat das RP Kassel mit bergrechtlicher Zulassung vom 02.03.2026 eine Verlängerung der bereits bestehenden Tiefendrainage im Althaldenbereich der Halde Neuhof genehmigt. Die K+S Minerals and Agriculture GmbH (K+S) hatte der Bergbehörde hierzu einen Sonderbetriebsplan zur Genehmigung vorgelegt.

Die Zulassung umfasst den Bau und Betrieb einer Tiefendrainage von Osten bis Nordosten der Halde in das Alte-Wiese-Tal auf einer Gesamtlänge von zusätzlich ca. 1.200 m bis in eine Tiefe von ca. 3 m. Soweit noch nicht vorhanden, wird entlang der Tiefendrainage der Bereich zwischen Haldenrand und Haldengraben mit einer Kunststoffdichtungsbahn abgedeckt.

Hintergrund sind auch hier die Ergebnisse der von K+S auf Veranlassung des RP Kassel durchgeführten Untersuchungen zur möglichen Ausbreitung oberflächennah abfließender Sickerwässer der Rückstandshalde. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass mit der geplanten und zugelassenen Tiefendrainage in relevantem Umfang Sickerwässer am Haldenrand gefasst und dann ordnungsgemäß entsorgt werden können. Mit Vorlage und Zulassung des Sonderbetriebsplans wird Anforderungen Rechnung getragen, die aus § 22a Allgemeine Bundesbergverordnung (ABBergV) i.V.m. der Bergbauabfall-Richtlinie (2006/21/EG) für bergbauliche Abfallentsorgungseinrichtungen resultieren.

Sowohl das bereits vorliegende als auch das in Kürze erwartete Gutachten zur Halde Neuhof werden durch das RP Kassel fachlich geprüft, um festzustellen, ob hieraus ggf. weiterer behördlicher Handlungsbedarf resultiert.

Das RP Kassel wird auf jeden Fall die Thematik der Haldenwässer im Umfeld der Halde Neuhof weiterhin aufmerksam, kontinuierlich und engmaschig beaufsichtigen und falls erforderlich weitere Schritte veranlassen.

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