Regierungspräsidium Kassel

Gerichte und Gefängnisse bei der „Justizwoche“ im Fokus

Regierungspräsident Mark Weinmeister ist heute zu seiner einwöchigen Frühjahrsreise „RP vor Ort“ aufgebrochen. Bis zum 1. April reist der Regierungspräsident durch den gesamten Regierungsbezirk, um sich über wichtige Themen, Anliegen und Projekte in der Region NordOstHessen zu informieren.

Den thematischen Schwerpunkt bildet bei dieser Auflage eine „Justizwoche“ mit Besuchen bei Gerichten und Justizvollzugsanstalten in der Region.

Der Regierungsbezirk Kassel umfasst die Regionen Nord- und Osthessen (NOH). In seinen sechs Landkreisen sowie den Oberzentren Kassel und Fulda ist er Heimat für rund 1,2 Millionen Menschen. Die Region ist wirtschaftlich stark und besonders vielfältig. Das Regierungspräsidium versteht sich als Mittler und Dienstleister für die Region.

Bei der diesjährigen Frühjahrsreise des Regierungspräsidenten steht die regionale Justizlandschaft im Fokus, ausdrücklich Bereiche abseits der Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit der das Regierungspräsidium im regulären Arbeitsalltag ohnehin auf vielfältige Weise im Austausch steht. Die Bereisung führt Mark Weinmeister zu Amts- und Landgerichten, zur Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie auch zu zwei Justizvollzugsanstalten im Bereich des RP Kassel. Auf seiner Reise möchte Mark Weinmeister sich insbesondere über Innovationen und Ideen, Projekte, aber auch über Problemlagen informieren, vor denen die Justizbehörden in der Region stehen. Der Regierungspräsident erhofft sich auch neue Impulse zu aktuellen Themen, die alle Bereiche der hessischen Landesverwaltung umtreiben, wie die fortschreitende Digitalisierung, den Bürokratieabbau oder Personalakquise und -management in Zeiten des Fachkräftemangels.

Regierungspräsident Mark Weinmeister sagte zum Auftakt: „Als Verwaltungsbehörde stehen wir auf Arbeitsebene zumeist mit den hessischen Verwaltungsgerichten im Austausch. Mir ist es wichtig, die Bereisung ausdrücklich dafür zu nutzen, auch mit Bereichen der Justiz in den Dialog zu gehen, mit denen das Regierungspräsidium sonst wenig oder keine inhaltlichen Überschneidungen hat. Mich interessiert die Arbeit an den Amts- und Landgerichten, bei Finanz- und Arbeitsgerichten – und ich möchte auch das Innenleben des Justizvollzugs besser kennenlernen. Denn so unterschiedlich unsere Aufgaben und Zuständigkeiten im Regelbetrieb sind – uns treiben in der öffentlichen Verwaltung letztlich doch ähnliche Probleme und Herausforderungen um. Hier hilft es sehr, über den eigenen Kompetenzbereich hinaus die Fühler auszustrecken, miteinander in Dialog zu treten, Lösungen und Ideen miteinander zu teilen. Ich bin gespannt auf viele neue Eindrücke und Gespräche!“

Auftakt der Frühjahrsreise bildete ein Besuch in der Justizvollzugsanstalt Hünfeld. Die 2006 eröffnete Hafteinrichtung ist einer der jüngsten Gefängnisneubauten. In der JVA Hünfeld stehen rund 500 Haftplätze zur Verfügung; sie ist zuständig für den Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Erwachsenen bis zu 60 Monaten. Mit der Inbetriebnahme hatte Hessen als erstes Bundesland nicht hoheitliche Betriebsleistungen im Umfang von rund 40 Prozent an einen privaten Dienstleister übertragen. Die Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen bleiben dabei den Beamtinnen und Beamten des hessischen Justizvollzugs vorbehalten. Privatisiert wurde demgegenüber zum Beispiel die Einrichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Arbeitsbetrieben und Werk- und Ausbildungsstätten, die medizinische Versorgung der Gefangenen, der Küchen- und Reinigungsbetrieb, die Tätigkeiten des Sozialdienstes, des pädagogischen und des psychologischen Dienstes sowie Teile des Verwaltungs- und Verwaltungshilfsdienstes. 2021 wurde die Fortführung des teilprivatisierten Betriebs bis mindestens 2027 beschlossen.

Anschließend reiste Mark Weinmeister weiter zum Landgericht Fulda. Das Landgericht Fulda gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, umfasst damit die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit. Die Zuständigkeit des Landgerichts in erstinstanzlichen Zivilsachen beginnt ab einem Streitwert von über 10.000,00 €. Zugleich besteht eine Zuständigkeit für das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile des Amtsgerichts. Die Zuständigkeit in erstinstanzlichen Strafsachen umfasst alle Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist. Ferner besteht eine Zuständigkeit für das Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Amtsgerichts.

 

In den kommenden Tagen setzt Regierungspräsident Weinmeister die Reihe „RP vor Ort“ in weiteren Orten im gesamten Regierungsbezirk fort:

Mittwoch, 25. März:              13.30 Uhr Landgericht Kassel

Freitag, 27. März:                 12.00 Uhr Amtsgericht Bad Hersfeld

Dienstag, 31. März:              9.00 Uhr Arbeitsgericht Kassel, 12.00 Uhr Amtsgericht Korbach

Mittwoch, 1. April:                9.30 Uhr Amtsgericht Eschwege, 12.00 Uhr Hess. Finanzgericht Kassel

Schlagworte zum Thema