Die Gemeinde Hohenroda (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) erfüllt die Voraussetzungen, um das Prädikat „Tourismusort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, der Gemeinde das Prädikat erstmals zu verleihen. Das Prädikat umfasst die Ortsteile Ausbach, Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach, Ransbach und Soislieden.
Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Donnerstag, 11. Juni im Rahmen einer kleinen Feierstunde auf Ungefrorens Höfchen im Hohenrodaer Ortsteil Mansbach den Anerkennungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers an Bürgermeister Andre Stenda. „Hohenroda liegt landschaftlich reizvoll in der Kuppenrhön in einer vielseitigen Urlaubsregion inmitten Deutschlands. Bestimmten in der Vergangenheit der Bergbau und die Nähe zur ehemaligen innerdeutschen Grenze die Geschicke der Gemeinde, nimmt der Tourismus mittlerweile eine gewichtige Rolle ein. Gemäß dem Gemeindemotto ,Kultur trifft auf Natur‘ finden Reisende hier ein reiches Angebot, von Rad- und Wanderrouten bis hin zu Schlössern, Burgen und faszinierender Geschichte. Mit durchschnittlich 40.000 Gästeübernachtungen im Jahr ist die 3.000-Einwohner-Gemeinde ein Schwergewicht im regionalen Fremdenverkehr“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.
Bürgermeister Andre Stenda betonte: „Die Verleihung dieses Prädikats ist eine schöne Bestätigung für die positive Entwicklung unserer Gemeinde insgesamt. Sie würdigt das Engagement vieler Menschen, die sich für ein lebendiges Miteinander, eine starke Infrastruktur und eine hohe Lebensqualität in Hohenroda einsetzen. Darauf können wir gemeinsam stolz sein und diesen Weg weitergehen.“
Im März 2025 hat die Gemeinde Hohenroda den Antrag auf erstmalige Anerkennung als „Tourismusort“ gestellt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat in seiner turnusmäßigen Sitzung im Oktober 2025 empfohlen, das Prädikat zu verleihen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat dieser Empfehlung mit Anerkennungsbescheid von Januar 2026 zugestimmt.
Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Die hessische „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ (KurortV) ist maßgebend für die Definition und die Beurteilung der zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für das Prädikat Tourismusort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 150 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 30.04.2026).
Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung