Regierungspräsidium Kassel

Gemeinde Ehrenberg/Rhön darf sich künftig „Tourismusort“ nennen

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreicht Urkunde

Die Gemeinde Ehrenberg/Rhön (Landkreis Fulda) erfüllt die Voraussetzungen, um das Prädikat „Tourismusort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, der Gemeinde das Prädikat erstmals zu verleihen. Das Prädikat umfasst die Ortsteile Melperts, Reulbach, Seiferts, Thaiden und Wüstensachsen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Dienstag, 9. Juni im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Ehrenberg den Anerkennungsbescheid und eine Urkunde des Hessischen Wirtschaftsministers an Bürgermeister Peter Kirchner. „Ehrenberg liegt landschaftlich reizvoll inmitten des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön. Am Oberlauf der Ulster, inmitten einer Mittelgebirgslandschaft, ist die Gemeinde idealer Ausgangspunkt für Wander- und Fahrradtouren in die Hochrhön und zur Wasserkuppe. Naturschönheiten und eine grandiose Artenvielfalt gibt es in der Gemeinde zu entdecken. Rund 40.000 Gästeübernachtungen pro Jahr in einem 2.500-Einwohner-Ort sprechen eine klare Sprache“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

„Wir freuen uns sehr über die Verleihung des Prädikats ‚Tourismusort‘ und sehen darin eine schöne Anerkennung für die Arbeit vieler engagierter Menschen in unserer Gemeinde. Als ‚Herz der Rhön‘ sind wir stolz darauf, Gästen wie Einheimischen eine lebenswerte Heimat inmitten einer einzigartigen Natur- und Kulturlandschaft bieten zu können. Der Tourismus ist für Ehrenberg ein wichtiges Standbein, denn er hilft dabei, wichtige Infrastrukturangebote wie Gaststätten, Einkaufsmöglichkeiten oder die Tankstelle im ländlichen Raum zu erhalten. Gleichzeitig ist die Auszeichnung für uns auch ein klares Zeichen dafür, dass sich unsere Gäste bei uns wohlfühlen und gerne nach Ehrenberg kommen“, bedankte sich Bürgermeister Peter Kirchner für die Verleihung des Prädikats.

Die Gemeindevertretung von Ehrenberg hat beschlossen, das Prädikat „Luftkurort“ für den Ortsteil Wüstensachsen nicht erneut zu beantragen und stattdessen das Prädikat „Tourismusort“ für das gesamte Gemeindegebiet anzustreben. Des entsprechende Überprüfungsverfahren wurde 2025 erfolgreich abgeschlossen: Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat in seiner turnusmäßigen Sitzung im Oktober 2025 empfohlen, das Prädikat zu verleihen. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) hat dieser Empfehlung mit Anerkennungsbescheid von Januar 2026 zugestimmt.

Tourismusorte müssen mehr als doppelt so viele Übernachtungen wie Einwohnerinnen und Einwohner aufweisen. Ferner müssen sie sich durch ihre landschaftliche Lage oder durch bedeutende kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater, internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutenden Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder durch geeignete Angebote für Naherholung von anderen Orten abheben. Der Titel berechtigt zur Erhebung eines Tourismusbeitrags von Übernachtungsgästen, dessen Aufkommen in die touristische Infrastruktur und das Touristikmarketing fließen muss. Die Details müssen die Kommunen in einer Satzung festlegen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Die hessische „Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort“ (KurortV) ist maßgebend für die Definition und die Beurteilung der zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für das Prädikat Tourismusort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 150 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 30.04.2026).

 

Weitere Informationen:https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung 

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