Regierungspräsidium Kassel

Frühe Dämmerung – mehr Wildunfälle: Obere Jagdbehörde rät zu vorsichtigem Fahren

In der Nacht von Samstag auf Sonntag den 29. Oktober werden die Uhren um eine Stunde zurückgestellt. Dadurch setzt die Abenddämmerung schlagartig eine Stunde früher ein. Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde des Landes Hessen warnt in diesem Zusammenhang vor erhöhter Gefahr von Wildunfällen.

Durch die Zeitumstellung kommt es ab der kommenden Woche zu veränderten Stoßzeiten im Berufsverkehr. Hierbei kann es auf den Landstraßen in Hessen vermehrt zu Begegnungen mit Wildtieren kommen. Schlechte Sichtverhältnisse, Nässe und Wildwechsel führen dann in den Morgenstunden und in der Abenddämmerung zu einem erhöhten Unfallrisiko.

Das Regierungspräsidium Kassel als Obere Jagdbehörde rät deshalb allen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern zu besonderer Aufmerksamkeit – speziell in Waldgebieten und im ländlichen Bereich. Ein Wildtier kommt selten alleine, daher muss immer mit nachfolgenden Tieren gerechnet werden. Bei der Sichtung eines Wildtiers heißt das: runter vom Gas und die Stelle ganz langsam passieren.

Sollte es dennoch einmal „gekracht“ haben und ein totes oder verletztes Wildtier am Straßenrand liegen, sollten folgende Dinge beachtet werden:

  • Ruhe bewahren.
  • Unfallstelle sichern (Warnblinklicht, Warndreieck).
  • die Polizei über 110 informieren. Diese verständigt die entsprechend zuständigen Jagdausübungsberechtigten (z.B. Forstamt oder Jagdpächter). Auch die besten Absichten erlauben es nicht, das Tier in das eigene Auto zu laden und mitzunehmen, hier droht schlimmstenfalls eine Anzeige wegen Jagdwilderei.
  • Auf keinem Fall einem verletzten Tier nähern, da es panisch werden kann und möglicherweise versucht zu flüchten. Dadurch können weitere Unfälle verursacht werden.
  • Ein totes Tier nicht anfassen, da Seuchen- und/oder Verletzungsgefahr besteht.
  • Unfallbescheinigung vom Jagdpächter oder der Polizei ausstellen lassen (für die KFZ-Versicherung).
  • Beweise dokumentieren (Schäden fotografieren).
  • Tierhaare und Wildblut am Fahrzeug bis zu Klärung mit der Versicherung nicht beseitigen.

Zu beachten ist außerdem, dass es einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt, wenn man den Unfallort ohne Meldung verlässt. Dann können im Anschluss rechtliche Unannehmlichkeiten drohen.

Etwa 15.000 Rehe sowie knapp 4.000 Stück Schwarzwild fallen in Hessen jährlich dem Straßenverkehr zum Opfer. Bei Unfällen kommen häufig auch Menschen zu Schaden und es entstehen oft hohe Sachschäden. Bei einem Wildunfall wird das Wild mitunter nicht auf der Stelle getötet; oft können sich die Tiere mit schweren Verletzungen noch ein Stück weit davonschleppen. Dann müssen Jägerinnen und Jäger das verletzte Wild mit speziell ausgebildeten Jagdhunden nachsuchen, um es von seinen Qualen zu erlösen.

Jede und jeder Verkehrsteilnehmende kann also durch rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren dazu beitragen, Personen- und Sachschäden zu vermeiden und den Wildtieren unnötige Leiden zu ersparen.

 

Hintergrund:

Das Regierungspräsidium Kassel fungiert als Obere Jagdbehörde für das gesamte Land Hessen. Als solche übt das RP Kassel die Fachaufsicht über die Unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der Unteren Jagdbehörden. Die Obere Jagdbehörde nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung wahr. Weitere Rechtsgrundlagen bestehen in der Hessischen Jagdverordnung. Darin sind die folgenden Bereiche näher geregelt: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.

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