Regierungspräsidium Kassel

Frankenberg-Rengershausen darf sich weiterhin „Luftkurort“ nennen

Der Stadtteil Rengershausen der Stadt Frankenberg/Eder (Landkreis Waldeck-Frankenberg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Luftkurort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 15. April im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Bad Wildungen den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Frankenbergs Ersten Stadtrat Willi Naumann. „Rengershausen liegt landschaftlich reizvoll am südöstlichen Rand des Sauerlandes und ist auf rund 360 Höhenmetern auf allen Seiten von bewaldeten Kuppen umgeben. Das ehrenamtliche Engagement wird von den rund 400 Einwohnerinnen und Einwohnern mit großem Einsatz gepflegt. So betreibt der Schwimmbadverein mit seinen 160 Mitgliedern eigenverantwortlich das beheizte Freibad. Der Heimatverein Walddorf Rengershausen kümmert sich um tourismusfördernde Aktionen und Maßnahmen. Der Luftkurort verzeichnet so rund 6.000 Gästeübernachtungen im Jahr“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

Frankenbergs Bürgermeisterin Barbara Eckes freute sich, dass das Prädikat erneut verlängert wurde: „Die ausgezeichneten Orte haben eine Besonderheit, die sie von anderen Orten unterscheidet. Landschaftliche Schönheit kommt hier zusammen mit ehrenamtlichem Engagement – das Zertifikat würdigt das Gesamtpaket. Die erneute Zertifikatsbestätigung kann gleich bei der großen Eröffnung der Wandersaison am 26. April in Rengershausen gemeinsam gefeiert werden.“

Frankenberg-Rengershausen wurde am 06.11.1986 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2014 bestätigt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.01.2026).


Weitere Informationen:https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung 

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