Regierungspräsident Mark Weinmeister und der Vorsitzende der Regionalversammlung, Bernd Heßler, waren sich einig, dass die unterschiedlichen Herausforderungen für den Planungshorizont der kommenden 20 Jahre im gemeinsamen Schulterschluss zwischen Verwaltung und Politik bewältigt werden müssen. Die Entwicklungschancen für die Region in der Mitte Deutschlands, die jenseits der Ballungszentren besondere Aufgabenstellungen, aber auch Chancen und Vorteile biete, solle weiterhin in bewährter Zusammenarbeit und auch in guter Abstimmung mit allen Interessensträgern und Bürgerinnen und Bürgern erfolgen.
Die erste Arbeitssitzung der im Dezember 2021 neu konstituierten Regionalversammlung gab einen Überblick über die verschiedenen Aufgaben und insbesondere über das Arbeitsprogramm und den Arbeitsstand zur Neuaufstellung des Regionalplans. Dieser soll bis zum Planungshorizont 2035 Festlegungen für die Entwicklung der Region treffen. Aufgabe der Regionalplanung ist es, die Region mit ihren Teilräumen zu entwickeln und zu ordnen und dabei insbesondere die Bewältigung des demographischen Wandels, der Energiewende und der Folgen des Klimawandels zu begleiten sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Vereinfacht gesagt trifft der Regionalplan Leitlinien, Aussagen und Festlegungen zu der Fragestellung „Wie – und wo – wollen wir in Zukunft (Planungshorizont 2035) leben, wohnen, arbeiten, einkaufen? Wie findet in Zukunft unsere sonstige Versorgung statt? Wie und mit welchen Verkehrsmitteln und Verkehrswegen gelangen wir dorthin? Wie sieht unsere Umwelt und Landschaft aus?“
Diese zentralen Fragen sind bei der Neuaufstellung des Regionalplans zu beantworten. Besondere Schwerpunktthemen dabei sind nachhaltige und flächeneffektive Siedlungsstrukturen, Entwicklung und Nutzung (neuer) Wohn- und Gewerbegebiete, Umsetzung der Energiewende sowie Berücksichtigung des Klimawandels und der Klimaanpassung bei gleichzeitiger Festigung der Wettbewerbsfähigkeit der Region.
Regierungspräsident Weinmeister hob hervor: „Bei der Flächenfestlegung und Gebietsabgrenzung kommt es neben dem Nachhaltigkeitsaspekt gerade auch darauf an, konkurrierende Nutzungsinteressen auszugleichen und eine bestmögliche und effektive Flächenausnutzung zu erreichen. Eine gute Abstimmung zwischen den Kommunen und allen weiteren Beteiligten ist deshalb unerlässlich. Das aktuelle Weltgeschehen und gestiegene Anforderungen zur autarken Versorgung mit regenerativer Energie sind dabei besonders zu berücksichtigen.“
Veränderungen, die sich aus dem Pandemiegeschehen, dem Wandel in der Arbeitswelt oder auch der nun zu erwartenden Zuwanderung ergeben, sind dabei flexibel und dynamisch mit zu bedenken.
Die Regionalversammlung mit ihren Gremien und die Regionalplanungsbehörde beim RP Kassel stehen bei der Aufstellung des neuen Regionalplans in einem sehr guten und sachkundigen Austausch. Die Prozesse werden durch Partizipation, Beratung und Transparenz begleitet.
Der Entwurf des neuen Regionalplans soll im kommenden Jahr in die öffentliche Beteiligung gehen.
Hintergrund:
Das Land Hessen ist in die Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen eingeteilt, die identisch sind mit den bestehenden Regierungsbezirken Kassel, Gießen und Darmstadt. In den Planungsregionen sind Regionalversammlungen (RV) zu bilden, deren Zusammensetzung in den §§ 22 u. 23 des Hessischen Landesplanungsgesetzes (HLPG) geregelt sind. Die Regionalversammlung Nordhessen besteht in der neuen Sitzungsperiode aus 43 Mitgliedern, die für die Dauer der Legislaturperiode (fünf Jahre) auf Grund der Ergebnisse der Kommunalwahlen gewählt werden. Die Mitglieder der Regionalversammlung sind ehrenamtlich tätig.
Die Regionalversammlung Nordhessen beschließt über:
- die Aufstellung, Änderung, Anhörung und Offenlegung des Regionalplanes sowie seine Vorlage an die oberste Landesplanungsbehörde;
- Abweichung vom Regionalplan und Stellungnahmen zur Abweichung vom Landesentwicklungsplan sowie Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan
- Stellungnahmen zur Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen
- Stellungnahmen zu Raumordnungsverfahren und zu allen raumbedeutsamen Fachplanungen in der Region
Die Regionalversammlung und ihre Gremien gestalten damit wesentliche Grundlagen zur Entwicklung der Planungsregion zwischen Willingen, Eschwege, Bad Karlshafen und Fulda.
Die Regionalversammlung bedient sich bei der Aufgabenerfüllung ihrer Organe (Präsidium und Ausschüsse) sowie der Geschäftsstelle und der Oberen Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Kassel.