Regierungspräsidium Kassel

Elementarschäden-Richtlinien: Änderungen bei der aktuellen Finanzhilfeaktion im Landkreis Kassel

Nach dem Starkregen-Ereignis am 02. und 04. August 2024 in den Gemeinden Reinhardshagen, Trendelburg und Wesertal sowie den Städten Bad Karlshafen und Hofgeismar (Landkreis Kassel) wurde mit Bekanntmachung vom 20.08.2024 durch das Regierungspräsidium Kassel eine Finanzhilfeaktion eingeleitet.

Nach dem Starkregen-Ereignis am 02. und 04. August 2024 in den Gemeinden Reinhardshagen, Trendelburg und Wesertal sowie den Städten Bad Karlshafen und Hofgeismar (Landkreis Kassel) wurde mit Bekanntmachung vom 20.08.2024 durch das Regierungspräsidium Kassel eine Finanzhilfeaktion eingeleitet.

Die hierfür maßgeblichen Elementarschäden-Richtlinien des Landes Hessen sind mit Erlass vom 23. August 2024, veröffentlicht im Staatsanzeiger des Landes Hessen am 09. September 2024, neu gefasst worden. Sie gelten rückwirkend zum 01. Juli 2024 und daher auch für die aktuell noch laufende Finanzhilfeaktion im Landkreis Kassel.

Eine wichtige Änderung betrifft die verlängerte Antragsfrist für Geschädigte. Sie endet sechs Wochen nach Bekanntmachung der Einleitung der Finanzhilfeaktion statt wie bisher nach einem Monat.

Des Weiteren können ab sofort neben den bisherigen Antragsberechtigten auch forst- und fischereiwirtschaftliche Betriebe eine Finanzhilfe erhalten. Für sie beginnt die Antragsfrist neu zu laufen und beträgt sechs Wochen.

Zudem ergeben sich kleinere Änderungen in den Antragsformularen. Anträge, die mit den Antragsformularen in der alten Fassung gestellt wurden, müssen allerdings nicht nochmals neu gestellt werden.

Die Antragsformulare stehen auf den Internetseiten des Landkreises Kassel (www.landkreiskassel.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) und des Regierungspräsidiums Kassel (www.rp-kassel.hessen.de/aufsicht/finanzaufsichtÖffnet sich in einem neuen Fenster) zur Verfügung.

Weitere Informationen und Anträge erhalten Geschädigte nach wie vor über den Landkreis Kassel. Das Servicetelefon ist Mo. bis Do. 8:00 bis 15:00 Uhr und Fr. 8:00 bis 13:00 Uhr zu erreichen. Gewerbetreibende und Privatpersonen: Tel. 0561/1003-1800; Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, fischereiwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe: Tel. 0561/1003-1850. Schriftliche Anfragen zur Finanzhilfeaktion richten Geschädigte an finanzhilfe@landkreiskassel.de bzw. 
finanzhilfe-agrar@landkreiskassel.de. Anträge sind ausschließlich in Papierform und unterschrieben einzureichen. Per E-Mail eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Anträge sind mit dem Stichwort: „Finanzhilfeaktion“ zu richten an den Landkreis Kassel, Der Kreisausschuss, Wilhelmshöher Allee, 19−21, 34117 Kassel.

Die Bekanntmachung der Finanzhilfeaktion ist veröffentlicht unter: https://rp-kassel.hessen.de/nordosthessen/oeffentliche-bekanntmachungen

Schlagworte zum Thema