Mann im Anzug unterzeichnet ein Dokument

Regierungspräsidium Kassel

Die Stadt Waldeck unterzeichnet Vereinbarung mit dem Land Hessen

Das Land Hessen leistet in einem neuen Projekt Unterstützung für Kommunen, damit diese die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschleunigt umsetzen können. Als eine der ersten Kommunen in Hessen hat aktuell die Stadt Waldeck eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Hessen abgeschlossen.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, an allen europäischen Gewässern den guten ökologischen Zustand oder das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Mit dem Projekt der „100 Wilden Bäche für Hessen“ und der dabei erhaltenen Unterstützung durch einen externen Gewässermanager wurden bereits positive Erfahrungen bei der Umsetzung erzielt. Dieses Modell mit einem unterstützenden externen Dienstleistenden soll nun auf weitere Kommunen übertragen werden. Ziel ist es, gemeinsam in Form einer Kooperation zwischen dem Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministerium (HMLU), den Regierungspräsidien, den Landkreisen sowie den umsetzungspflichtigen Städten und Gemeinden sowie Verbänden, die noch offenen Maßnahmen bis 2027 anzugehen. Die Umsetzung kann dann schrittweise erfolgen.

Hessenweit profitieren von diesem Angebot zunächst 82 Kommunen. Auf den Regierungsbezirk Kassel kommen dabei elf solcher 
Vereinbarungen zu. Nachdem bereits Anfang Dezember die Stadtoberhäupter von Eschwege und Sontra entsprechende Verträge 
mit dem Land unterzeichnet haben, zieht nun die Stadt Waldeck, vertreten durch ihren Bürgermeister Jürgen Vollbracht, als eine der 
hessenweit ersten Kommunen nach.

Für die Obere Wasserbehörde des RP Kassel unterzeichnete Regierungspräsident Mark Weinmeister die Vereinbarung. Für die 
Untere Wasserbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg leistet Landrat Jürgen van der Horst die Unterschrift. 

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Waldeck befinden sich sieben Wasserrahmenrichtliniengewässer. Nach dem 3. Maßnahmenprogramm der WRRL in Hessen sind noch Maßnahmen an der Netze, der Werbe, dem Reiherbach und in Teilen von Watter und Bicke offen. An der Elbe und der Wilde sind im Stadtgebiet keine Maßnahmen verortet. Insgesamt ist die Aufwertung der Gewässerstruktur auf etwa 8 km, die Bereitstellung von Fläche an knapp 5 km und die Umgestaltung von 23 Querbauwerken erforderlich.

In den Vereinbarungen bekennen sich die Kommunen zu einem verbindlichen Zeit- und Umsetzungsplan mit den Regierungspräsidien 
und erhalten im Gegenzug einen vom Land finanzierten Gewässermanager, der sie in allen Phasen der Maßnahmenumsetzung 
unterstützt. Der gemeinsame Projektstart mit dem Gewässermanager soll am Anfang Januar 2025 erfolgen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister: „Die Vorgaben der EU zur Wasserrahmenrichtlinie sind anspruchsvoll – und viele Kommunen stoßen bei der Umsetzung auf große Herausforderungen. Sie sind vielerorts durch Fachkräftemangel und Aufgabenflut stark beansprucht. Entlastung soll die Einbindung eines externen Gewässermanagers schaffen. Damit leistet das Land Hessen Unterstützung da, wo sie gebraucht wird. Mich freut es sehr, dass es für Kommunen dieses neue Angebot gibt. Im Schulterschluss zwischen Land Hessen, Regierungspräsidium, Landkreis und Kommune wollen wir die Herausforderungen gemeinsam anpacken!“

Der Landkreis Waldeck-Frankenberg begrüßt das Engagement des Landes, die Kommunen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zu fördern. „Auch der Landkreis unterstützt die Städte und Gemeinden – nicht nur durch eine umfassende Beratung, sondern auch durch die Entwicklung sinnvoller Maßnahmen, durch Vorbereitung und Begleitung der Genehmigungsverfahren bis hin zur konkreten Umsetzung“, sagt Landrat Jürgen van der Horst. Dabei sei es auch von Vorteil, dass im Fachdienst Umwelt und Klimaschutz des Landkreises unterschiedliche Belange gebündelt seien – und somit bereits innerhalb der Verwaltung untereinander abgewogen werden könnten.

Bürgermeister Jürgen Vollbracht: „Auch für die Nationalparkstadt Waldeck ist es ein großes Anliegen die Gewässer in einen guten 
ökologischen Zustand zu bringen. Dies kann nur gemeinsam mit den Eigentümern und der Aufsicht der unteren und oberen Wasserbehörde gelingen. Bei den Anstrengungen zur Verbesserung der Gewässerqualität, sollten die Maßnahmen stets mit dem Ziel in Einklang gebracht werden. Die zukünftige Pflege sollte dabei immer mitbedacht werden.“


Hintergrund:
Der Gewässermanager unterstützt die Kommunen vor allem bei der Vergabe von Ingenieur- und Bauleistungen, bei Genehmigungs- und Förderanträgen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit zur Akzeptanzförderung. Der Gewässermanager organisiert die Projektkoordinierung und unterstützt bei der Zeit- und Umsetzungsplanung, der Maßnahmeninventur und -konkretisierung, er 
bindet alle Akteure durch Runde Tische und Gewässerschauen ein und hilft beim Flächenmanagement (Ankauf von Grundstücken, 
Grundstückstausch, usw.). Das Programm ist zunächst bis 2027 (Ende des 3. Bewirtschaftungsplans) ausgelegt mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Die Regierungspräsidien und Landkreise stehen als direkte Aufsichts- und Genehmigungsbehörden den umsetzungspflichtigen Kommunen und Verbänden beratend zur Seite und erteilen die erforderlichen Genehmigungen. Außerdem überwachen sie die Einhaltung der Vereinbarung und melden die Fortschritte an das HMLU. 

Die Kommunen und Verbänden verpflichten sich im Gegenzug für diese Unterstützungsleistung, die Maßnahmen in ihrer Zuständigkeit bis 2027 vorzugsweise in ein Genehmigungsverfahren zu bringen und bestenfalls bereits umzusetzen. Das beinhaltet Strukturmaßnahmen, d.h. klassische Renaturierungen, die Beseitigung von Wanderhindernissen und die Bereitstellung von Flächen zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen und um mehr Raum für das Gewässer für eine eigendynamische Entwicklung bereitzustellen. Damit sollen Konflikte mit Gewässeranliegern frühzeitig verhindert werden. Das Land Hessen beteiligt sich dabei weiter an den Planungs- und Baukosten gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz (nicht Teil der Vereinbarung).

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