Regierungspräsidium Kassel

Das RP Kassel erinnert Betriebe an die Meldepflicht für den Empfang von Wirtschaftsdüngern

Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2025 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2026 beim Regierungspräsidium (RP) Kassel gemeldet werden.

Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z. B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2025 aus anderen Bundesländern oder Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2026 beim RP Kassel gemeldet werden.

Die Importmeldung muss an das Regierungspräsidium Kassel übermittelt werden, sofern die

Summe aller abgegebenen + beförderten + angenommenen Wirtschaftsdünger

pro Jahr mindestens 200 Tonnen Frischmasse beträgt.

Betriebe können ihrer Meldepflicht ganz einfach digital mit dem Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen nachkommen. Öffnen Sie dazu die Webseite des Meldeprogramms unter www.meldeprogramm-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Die Übermittlung der Importmeldung ist auch weiterhin per E-Mail, Fax oder per Post möglich. Nutzen Sie dazu bitte das auf der Internetseite des RP Kassel bereitgestellte Formular. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur WDüngV und zum Meldeprogramm Wirtschaftsdünger Hessen: https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/duengerecht

 

Kontakt:
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 25 – Landwirtschaft, Fischerei

Sabine Püschel
Tel.: 0561-106 4211
E-Mail: sabine.pueschel@rpks.hessen.de

Jörg Schäfer
Tel.: 0561-106 4214
E-Mail: joerg.schaefer@rpks.hessen.de

Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel

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