Kleine Europa-Fahne die von zwei Händen in Richtung Kamera gehalten wird.

Regierungspräsidium Kassel

Das Europe Direct NordOstHessen weist auf Neuerungen in 2023 für Bürgerinnen und Bürger hin

Von der Mehrwertsteuerfreiheit für private PV-Anlagen bis zur Ausweitung des Verbraucherschutzrechts: Im neuen Jahr 2023 treten für die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche positive Änderungen in Kraft. Die Europäische Union ist in vielfacher Hinsicht Ideen- und Impulsgeber für die Gesetzgebung in Deutschland, darauf weist das Europe Direct NordOstHessen beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hin.

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Von der Mehrwertsteuerfreiheit für private PV-Anlagen bis zur Ausweitung des Verbraucherschutzrechts: Im neuen Jahr 2023 treten für die Bürgerinnen und Bürger zahlreiche positive Änderungen in Kraft. Die Europäische Union ist in vielfacher Hinsicht Ideen- und Impulsgeber für die Gesetzgebung in Deutschland, darauf weist das Europe Direct NordOstHessen beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hin.

„Bürgerinnen und Bürger profitieren auch in 2023 von zahlreichen rechtlichen Verbesserungen, die von der Europäischen Kommission angestoßen wurden, und das in ganz verschiedenen Bereichen vom Verbraucherschutz bis zur privaten Energieerzeugung“, betont Regierungspräsident Mark Weinmeister für das Europe Direct (ED) NordOstHessen. Das ED ist als regionale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu allen Fragen rund um die Europäische Union beim RP Kassel angesiedelt. „Bei Fragen zum europäischen Verbraucherschutz und vielen weiteren Europathemen stehen unsere ED-Mitarbeitenden auch 2023 gerne für Informationen zur Verfügung oder vermitteln Ihr Anliegen an die richtige Anlaufstation“, so Weinmeister.

Einige Dinge, die sich in 2023 aufgrund von EU-Beschlüssen ändern:

Wegfall der Mehrwertsteuer für private PV-Anlagen 
Für private Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt entfällt die Mehrwertsteuer. Für alle, die beabsichtigen eine Photovoltaikanlage zu errichten, entfällt seit dem 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer für den Kauf und die Errichtung. Möglich macht dies die EU-Richtlinie 2022/542 vom 5. April 2022. Sie bildet die Grundlage für den 0%-Steuersatz der Mehrwertsteuer in Deutschland. Die Attraktivität von PV-Anlagen wird damit massiv gesteigert und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gefördert. Auf Bundesebene wurde diese EU-Initiative durch das Jahressteuergesetz der Bundesregierung umgesetzt.

Verbandsklagerecht
Die EU-Verbandsklage stärkt die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten weiter. Bereits im Jahr 2018 wurde die Musterfeststellungsklage eingeführt. Damit bestand erstmals die Möglichkeit, zentrale Tatbestände zu klären. Die Betroffenen mussten jedoch einzeln ein Klageverfahren führen, wenn kein Vergleich getroffen wurde. Mit der neuen EU-Verbandsklagerichtlinie wird es für die Betroffenen leichter, da Verbraucherverbände nun direkt Schadensersatz für Verbraucherinnen und Verbraucher einklagen können, ohne dass jeder Einzelne direkt ein Klageverfahren führen muss. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt bis zum 25. Juni 2023.

Verbot von erhitzten aromatisierten Tabakwaren
Den Tabakkonsum weiter einzudämmen, um den Lungenkrebs zu bekämpfen, das sieht der europäische Plan zur Krebsbekämpfung vor. Im Jahr 2040 sollen nur noch weniger als 5 Prozent der Bevölkerung Tabak konsumieren. Zielsetzung ist eine „tabakfreie Generation“. Eine neue EU-Richtlinie verbietet erhitzte Tabakerzeugnisse mit charakteristischem Aroma. Dabei handelt es sich um neuartige Tabakprodukte, die erhitzt werden, um einen nikotinhaltigen und andere chemische Substanzen enthaltenden Stoff zu produzieren. E-Zigaretten sind damit nicht gemeint. Die neuen Vorschriften sind ab 23. Oktober 2023 vollständig anwendbar.

Smartphones: Reparatur statt Austausch
Mit dem Recht auf Reparatur von Smartphones und Tablets werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser geschützt und die Nachhaltigkeit in Europa und in Deutschland gestärkt. Zukünftig werden Smartphones und Tablets leichter zu reparieren sein. Das Wegwerfen von Handys, weil der defekte Akku nicht austauschbar ist, soll der Vergangenheit angehören. Mit der Ökodesign-Verordnung will die EU-Kommission die Hersteller verpflichten, bestimmte Ersatzteile und Reparaturinformationen vorzuhalten und Software-Updates zu gewährleisten Die neuen Anforderungen sollen im Laufe dieses Jahres in Kraft treten und gelten dann nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte.

Deutsches Recht als Vorbild für EU-Recht
Deutschland ist umgekehrt auch Impulsgeber für die Europäische Union. So werden positive Maßnahmen und Vorgaben, die in Deutschland schon länger Standard sind, durch Richtlinien der EU-Kommission in anderen Ländern der Europäischen Union zum verbindlichen Standard erhoben. So wird ab diesem Jahr in allen Ländern der Europäischen Union die zentrale Hilfetelefonnummer 116016 für Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, geschaltet. In Deutschland ist dieses zentrale Hilfetelefon schon seit dem Jahr 2013 eingerichtet und konnte bis heute vielen Frauen in schwierigen Situationen helfen.

Hintergrund:

Das Europe Direct NordOstHessen beim Regierungspräsidium Kassel ist Teil des EUROPE-DIRECT-Netzwerks in Deutschland und Anlaufstelle für Europathemen in der Region. Die Zentren organisieren Veranstaltungen, Workshops, Bürgerdialoge oder Präsentationen in Schulen, um die Menschen in der Region in die Debatten zu aktuellen EU-Themen einzubinden und Grundlagenwissen über die Europäische Union zu vermitteln.

Tel.: (0561) 106-1024
Link zum Europe Direct beim RP KasselÖffnet sich in einem neuen Fenster

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