Regierungspräsidium Kassel

Bescheid zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen zwischen Diemelsee-Wirmighausen und Korbach

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen (WEA) in den Vorranggebieten KB 19c und KB 87 auf dem Gebiet der Gemeinde Diemelsee und der Stadt Korbach (Landkreis Waldeck-Frankenberg) genehmigt. Die neu genehmigten Anlagen sollen im Rahmen eines Repowering-Projekts acht bestehende WEA ersetzen.

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Die Vorhabenträgerin hatte im Februar 2022 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf WEA des Typs Vestas V162/6000 mit einem Rotordurchmesser von 162 Metern, einer Nabenhöhe von 169 Metern, einer Gesamthöhe von 250 Metern und je 6,0 MW Nennleistung. Die Genehmigungserteilung wurde heute im Staatsanzeiger und auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.

Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.

Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.

Es handelt sich um ein Repowering-Projekt, bei dem acht bestehende WEA mit insgesamt 11 MW Nennleistung durch fünf neue WEA mit zusammen 30 MW Nennleistung ersetzt werden.

 

Hintergrund:

Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2 (Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windenergieplanung befasst, insbesondere:

  • die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
  • die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.

Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windenergieprojekte zu nutzen.

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