Regierungspräsidium Kassel

Battenberg-Dodenau darf sich weiterhin „Luftkurort“ nennen

Der Stadtteil Dodenau der Stadt Battenberg/Eder (Landkreis Waldeck-Frankenberg) erfüllt weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Luftkurort“ zu tragen. Der Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte beim Regierungspräsidium (RP) Kassel hat nach eingehender Prüfung einstimmig beschlossen, das Prädikat zu bestätigen.

Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 15. April im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Bad Wildungen den Bestätigungsbescheid und eine Urkunde an Battenbergs Bürgermeister Christian Klein. „Dodenau liegt idyllisch auf rund 340 Höhenmetern an den Ausläufern des Rothaargebirges. Die Ehrenamtlichen des Verkehrs- und Verschönerungsvereins sind äußerst aktiv und darauf bedacht, die Anforderungen an einen Luftkurort mit Leben zu füllen. Ein 1. Platz bei der HR-Aktion ,Dolles Dorf‘ belegt den örtlichen Willen und den Einsatz, Dodenau als touristischen Anziehungspunkt in der Ferienregion Ederbergland zu präsentieren. Dies schlägt sich in rund 21.000 Gästeübernachtungen pro Jahr nieder“, so Weinmeister, der den Einwohnerinnen und Einwohnern herzlich zum erneuten Erlangen des begehrten Prädikats gratulierte.

Bürgermeister Christian Klein zeigte sich sehr zufrieden, dass das Prädikat erneut verlängert wurde: „Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung. Sie bringt zum Ausdruck, dass seit vielen Jahrzehnten die Rahmenbedingungen für einen erholsamen Urlaub in Dodenau stimmen, und honoriert damit die Arbeit unserer vielen Ehrenamtlichen und der örtlichen Gastronomen.“

Battenberg-Dodenau wurde am 15.09.1983 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2013 bestätigt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen.

 

 

Hintergrund:

Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.

Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.

Nach Erörterung beschließt der Fachausschuss über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.

Die formelle Bestätigung des Prädikats erfolgt dann durch einen Bestätigungsbescheid und eine Urkunde des Regierungspräsidiums Kassel.

Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen. Einen Rechtsanspruch auf Verleihung bzw. Beibehaltung eines Prädikats besteht nicht. In Hessen gibt es derzeit 148 prädikatisierte Orte/Ortsteile (Stand: 20.01.2026).

 

Weitere Informationen: https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung/praedikatisierung 

Schlagworte zum Thema