Regierungspräsidium Kassel

Bad Emstal erhält Förderung für krisenfeste Wasserversorgung durch Notstromaggregat

Für die Anschaffung eines Notstromaggregats erhält die Gemeinde Bad Emstal (Landkreis Kassel) eine Förderung von 15.859 Euro nach dem Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG). Die Gemeinde will mit dem Notstromaggregat die Trinkwasserversorgung zu Zwecken des Zivilschutzes im Verteidigungsfall und im Katastrophenfall sicherstellen.

Die Gemeinde Bad Emstal hat zur Härtung der Wasserversorgung der Gemeinde ein Notstromaggregat mit dazugehörigem Notstromeinspeiseanschluss sowie einen Dieseltank beschafft. Für diese Investition erhält sie eine Teilfinanzierung in Höhe von 15.859 Euro aus Mitteln für die Wassersicherstellung vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Das Antragsverfahren wurde vom Regierungspräsidium (RP) Kassel bearbeitet.

Regierungspräsident Mark Weinmeister beglückwünschte die Gemeinde Bad Emstal zu der Förderzusage und hob die Bedeutung hervor, die der Trinkwasserversorgung im Ernstfall zukommt: „Trinkwasser ist ein wichtiges Gut und muss immer verfügbar sein. Besonders aber, wenn es zu einer Katastrophe kommt. Es ist daher richtig und geboten, frühzeitig vorzusorgen und für den Ernstfall gerüstet zu sein.“

„Um für einen Ernstfall gerüstet zu sein, braucht es nicht nur das Material. Es braucht auch einen Plan zum Einsatz“, sagte Daniel Rudenko, Bürgermeister der Gemeinde Bad Emstal. „Es ist deshalb sehr erfreulich, dass wir nicht nur mit Fördermitteln die Anschaffung tätigen konnten, sondern unsere engagierten Mitarbeiter sich weitere Gedanken gemacht haben.“

Fällt im Verteidigungsfall oder Katastrophenfall die netzgebundene Stromversorgung aus, können mit dem Notstromaggregat der gemeindliche Tiefbrunnen betrieben werden. Die Gemeinde kann so die leitungsgebundene Trinkwasserversorgung mit gewissen Einschränkungen der Wassermenge über einen bestimmten Zeitraum aufrechterhalten. Die Maßnahmen entsprechen den Vorgaben des Wassersicherstellungsgesetzes (WasSiG).

Hintergrund:

Maßnahmen der Wassersicherstellung verhelfen auch in Bezug auf neue Bedrohungslagen gemäß der Konzeption Zivile Verteidigung zu mehr Versorgungssicherheit. In diesem Kontext hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die Ausrichtung der Wassersicherstellung auf die Härtung der Kritischen Infrastruktur „Wasserversorgung“ erweitert.

Bei den vom Bund mitfinanzierten Maßnahmen handelt es sich somit nicht nur um die Erhaltung und Sanierung von bereits bestehenden Trinkwassernotbrunnen, sondern insbesondere um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der leitungsgebundenen Versorgung (z. B. Anschaffung von Notstromaggregaten und Pumpen oder Schaffung zusätzlicher Redundanzen mittels Hochbehälter und Verbundleitungen). Auf diese Weise kann die Versorgung mit Trinkwasser auch beim Ausfall einzelner Komponenten möglichst lange sichergestellt werden.

Schlagworte zum Thema