Mit Ausnahme des Lieferverkehrs dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die L 3221 „Guxhagener Straße“ zwischen der Kreuzung Guxhagener Straße/Hauptstraße und der Kreuzung Guxhagener Straße/Haldorfer Straße ab dem 22. April nicht mehr durchfahren.
Zuletzt verfügten noch 33 Unternehmen über Ausnahmegenehmigungen zum Durchfahren der Ortsdurchfahrt Grifte. Die Unternehmen wurden Anfang April durch das RP Kassel darüber informiert, dass die Ausnahmegenehmigungen nunmehr zum 22. April widerrufen werden. So besteht für die Unternehmen eine angemessene Zeitspanne, um ihre innerbetrieblichen Prozesse entsprechend anzupassen. Der Widerruf erfolgte im Wege einer verkehrsrechtlichen Allgemeinverfügung.
Bereits seit 2008 besteht für die Ortsdurchfahrt Grifte ein allgemeines LKW-Durchfahrtverbot, das seitdem mehrmals verlängert wurde. Grund hierfür ist die starke Sanierungsbedürftigkeit des Rahmenbauwerks („Brücke“) über den Pilgerbach. Von dem LKW-Verbot hat das Regierungspräsidium auf Antrag Ausnahmegenehmigungen, i.d.R. für örtliche Unternehmen, erteilt. Hierbei handelte es sich stets um Abwägungsentscheidungen, die der fortlaufenden Evaluierung unterlagen. Mit dem Widerruf der Ausnahmegenehmigungen folgt das Regierungspräsidium nun der Empfehlung eines aktuellen Bauwerksgutachtens, das Hessen Mobil als zuständiger Straßenbaulastträger in Auftrag gegeben hatte.
Hessen Mobil hat angekündigt, im Sommer 2024 eine Notsanierung des Straßenbelags im Zuge der Ortsdurchfahrt vorzunehmen. Hierzu wird die Guxhagener Straße voraussichtlich mehrere Wochen lang für den Durchfahrtsverkehr gesperrt werden müssen. Die entsprechenden Vorbereitungen für die Maßnahme, in die auch das RP Kassel eingebunden ist, laufen. Zu gegebener Zeit wird Hessen Mobil hierüber und auch zu möglichen Umfahrungsstrecken näher informieren.