Regierungspräsidium Kassel

Arbeitsschutz hilft allen – Die Corona-Pandemie rückt ihn neu in das Bewusstsein

Wie wichtig und von welch grundlegender Bedeutung die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist, wird in den Zeiten der Corona-Pandemie ganz besonders deutlich. Die Internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) weist darauf zum „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ am 28. April hin.

Die beiden vergangenen Jahre wurden von der Corona-Pandemie geprägt. Sie war gleichermaßen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte sowie die Arbeitsschutzverwaltung ein dominierendes Thema. Doch was haben wir nun aus dieser Zeit gelernt?

Wir haben festgestellt, wie wichtig es ist, dass alle Beteiligten im Arbeitsschutz zusammenarbeiten. Daher ist das Motto des diesjährigen Welttages der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO)

„Act together to build a positive safety and health culture“.

Durch einen guten sozialen Dialog kann die Arbeitsschutzkultur in den Unternehmen verbessert werden. Stimmen sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Beschäftigte, der Gesetzgeber und auch Berufsgenossenschaften und die staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Rahmen eines Dialoges miteinander ab, ist es möglich, effektiver die richtigen Maßnahmen für die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu finden und den Gesundheitsschutz weiter zu verbessern.

Selbst in schwierigen Zeiten – wie zum Beispiel in einer Pandemie oder auch in anderen Krisen – kann in Verbindung mit einem sozialen Dialog sicheres Arbeiten für alle erreicht werden. Wenn auf diese Weise eine gute Arbeitsschutzkultur geschaffen wird, ist es mit Hilfe der Prävention auch einfacher, auf zukünftige Ereignisse zu reagieren. Ob Arbeiten im Homeoffice, im Handel, in der Produktion oder in vielen anderen Arbeitsbereichen – mit Hilfe des gemeinsamen sozialen Dialogs werden sichere Arbeitsplätze geschaffen.

Beratung, Überwachung und die Durchsetzung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes durch die Arbeitsschutzbehörde auch und gerade in der Pandemie sind ein Dreiklang, der allen Beschäftigten und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern weiterhilft. Rat- und Hilfesuchende können sich jederzeit an die Arbeitsschutzbehörde beim RP Kassel wenden.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0561 – 106 2788, per E-Mail unter arbeitsschutz@rpks.hessen.de oder über https://rp-kassel.hessen.de/kontaktÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Hintergrund:
In allen Bereichen der modernen Arbeitswelt treten physische oder psychische Belastungen auf, die durch einen präventiven Arbeitsschutz erkannt und reduziert oder vermieden werden können.

Die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Kassel überwachen die Einhaltung der einschlägigen Schutzvorschriften in den Unternehmen der Region NordOstHessen. Das beginnt mit dem Arbeitsschutzgesetz, umfasst außerdem u.a. die Betriebssicherheitsverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung, das Arbeitszeitgesetz, das Mutter- und Jugendarbeitsschutzgesetz und schließt auch das Produktsicherheits- und das Medizinprodukterecht ein.
In den Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Kassel sind überwiegend Ingenieurinnen und Ingenieure tätig, die die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften in den Unternehmen, auf Baustellen sowie im Personen- und Güterverkehr überwachen. Dies geschieht durch Inspektionen in den Betrieben, z.B. Kontrollen der Betriebsanlagen, des Umgangs mit Gefahrstoffen, der Einrichtung der Arbeitsstätte oder der Arbeitszeiten.

Spezialisierte Fachleute überprüfen darüber hinaus, ob sprengstoffrechtliche Vorschriften eingehalten werden und nach europäischen Vorgaben sichere explosionsgefährliche Produkte auf den Markt kommen sowie die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Chemikalien eingehalten werden. Im Gesundheitswesen wird auch auf die Einhaltung von Vorgaben des Medizinproduktrechtes geachtet.

Aber nicht nur die Überwachung vor Ort bei einer Betriebsrevision oder einer Unfalluntersuchung gehört zu den Aufgaben der Arbeitsschutzaufsicht. Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere oder Beschäftigte in Elternzeit stellt zum Beispiel sicher, dass nur in besonderen Fällen ausnahmsweise mit Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel gekündigt werden darf. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, wie die Begrenzung der Arbeitszeit oder das Verbot der Sonntagsarbeit, dienen dem Gesundheitsschutz und haben einen hohen gesellschaftlichen Stellenwert. Auch sie werden durch die Arbeitsschutzdezernate überwacht.

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