Regierungspräsidium Kassel

Antragsvolumen mehr als verdoppelt: RP Kassel unterstützt Freiberufler und Selbständige als EAH

In 2024 erreichten den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen (EAH) beim RP Kassel 802 Anträge von Selbständigen und Gewerbetreibenden. Verglichen mit 2020 stieg das Antragsvolumen auf mehr als das Doppelte an. Die EAH sind staatliche Stellen, bei denen Dienstleister, Freiberufler oder Selbständige u. a. Informationen für Gewerbeanzeigen erhalten und Verwaltungsverfahren zentral erledigen können.

Im vergangenen Jahr wurden über den EAH beim RP Kassel hauptsächlich Verfahren zur Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit angestoßen. Dazu zählen Gewerbeanmeldungen, Maklererlaubnisse, Einträge bei der Handwerkskammer oder die Bestellung von Sachverständigen. In einzelnen Fällen ging es zudem um die Beantragung kleiner Waffenscheine oder die Zulassung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Rund 30 Anfragen wurden vom EAH beim RP Kassel beantwortet, die zum Teil inhaltlich keinen Bezug zur Tätigkeit des RP Kassel hatten.

Regierungspräsident Mark Weinmeister hebt die Bedeutung der EAH für die Wirtschaft hervor: „Selbständige und Freiberufler brauchen einen unbürokratischen und einfachen Zugang zu den Behörden. Ihre Geschäftsideen stärken unsere regionale Wirtschaft. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern unterstützen wir sie bei der Existenzgründung in der Region und im Land Hessen.“

Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler haben mit dem EAH beim RP Kassel eine zentrale Servicestelle, wenn sie sich in NordOstHessen niederlassen oder ihr Geschäft verändern möchten. Anträge beim EAH werden online auf der Dienstleistungsplattform des Landes Hessen abgewickelt. Zudem hilft der EAH dabei, Formulare auszufüllen und notwendige Dokumente einzureichen. Die weitere Abstimmung mit allen zuständigen Stellen und Behörden wird ebenfalls durch den Einheitlichen Ansprechpartner koordiniert.

 

Hintergrund:

Grundlage des Einheitlichen Ansprechpartners ist die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 12. Dezember 2006. Übergeordnetes Ziel der Richtlinie ist es, rechtliche und bürokratische Hindernisse für den Handel im Dienstleistungssektor abzubauen. Beim Regierungspräsidium Kassel ist der Einheitliche Ansprechpartner Hessen (EAH) im Bereich des Gewerberechts angesiedelt. In den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen etwa Gewerbeanzeigen, freiberufliche oder unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Handwerkertätigkeiten.

Neben dem EAH beim RP Kassel gibt es weitere Teams bei den Regierungspräsidien in Gießen und Darmstadt.

Anträge können über die Dienstleistungsplattform des Landes Hessen (https://dienstleistungsplattform.hessen.de/Öffnet sich in einem neuen Fenster) oder direkt per E-Mail (ea@rpks.hessen.de) gestellt werden.

Weitere Informationen unter: https://rp-kassel.hessen.de/wirtschaft-und-planung/einheitlicher-ansprechpartner

Schlagworte zum Thema