Regierungspräsidium Kassel

Angepasstes EU-Recht: Das ändert sich 2025 für Menschen in NordOstHessen

Mit dem Jahreswechsel treten auch Neuerungen im EU-Recht in Kraft. Verbraucherinnen und Verbraucher in NordOstHessen profitieren 2025 etwa durch eine barrierefreie Teilhabe in der Wirtschaft oder von dem Verbot von Weichmachern in Produktverpackungen. Darauf weist das EUROPE DIRECT NordOstHessen beim Regierungspräsidium Kassel hin.

„Im Jahr 2025 schützt die Europäische Union die Teilhabe und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger spürbar“, betont Regierungspräsident Mark Weinmeister für das EUROPE DIRECT (ED) NordOstHessen. „Manchmal sind es auch kleine europäische Maßnahmen, die unsere Region sowie die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher in NordOstHessen maßgeblich stärken“, so Weinmeister weiter. Das ED ist als regionale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger zu allen Themen rund um die Europäische Union beim Regierungspräsidium Kassel angesiedelt.

Eine Auswahl an Änderungen im EU-Recht, die Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei uns in der Region betreffen:

Konserven, Flaschen und Behälter werden BPA-frei

Bisphenol A, kurz BPA, findet sich in Produktverpackungen, Konserven oder Trinkflaschen. Ab 2025 ist der Verkauf solcher Verpackungen mit BPA europaweit untersagt. Der Weichmacher steht im Verdacht, den Hormonhaushalt zu stören und das Immunsystem zu beeinträchtigen. Die EU-Kommission stützt sich auf eine wissenschaftliche Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Für Hersteller von Verpackungen gilt eine Übergangsfrist.

Teilhabe und Barrierefreiheit stärken

Allen Menschen die gleiche Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen – das ist das Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das am 25. Juni 2025 in Kraft tritt. Öffentlichen Einrichtungen ist das seit Längerem bereits vorgeschrieben. Nun gilt es auch für private Wirtschaftsakteure. Produkte und Dienstleistungen müssen künftig barrierefrei sein. Das gilt als erfüllt, wenn z.B. Menschen mit Behinderung Websites, Online-Shops oder auch Bankautomaten und E-Book-Reader ohne fremde Hilfe auffinden und nutzen können. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit um.

Dentalamalgam keine Kassenleistung mehr

Ab dem 1. Januar 2025 werden neue Dentalfüllungen bei Zahnärztinnen und Zahnärzten nicht mehr aus Amalgam sein. Damit fallen Amalgamfüllungen auch als Kassenleistung weg. Bei zahnmedizinischen Behandlungen wird dann auf Kunststoff oder Glas-Zement gesetzt. Dentalamalgam besteht zur Hälfte aus Quecksilber und darf damit laut der EU-Quecksilber-Verordnung nicht mehr in der Zahnmedizin eingesetzt werden. Im Jahr 2022 betrug der Anteil von Dentalamalgam noch rund 2,4 Prozent in Deutschland.

E-Rechnungen werden Pflicht

Stellt künftig ein Unternehmen einem anderen Unternehmen eine Leistung in Rechnung, muss dies elektronisch erfolgen. So schreibt es die Europäische Union ab dem 1. Januar 2025 vor. Unternehmen müssen also den Versand und den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen. Was es dabei zu beachten gibt, steht in der europäischen Norm EN 16931. Deutschland folgt damit anderen EU-Ländern, bei denen E-Rechnungen bereits zum Standard gehören. Unternehmen erhalten mit der neuen Form rechtliche Sicherheit und Transparenz. Außerdem können E-Rechnungen schneller bearbeitet werden, was Kosten spart.

Textilien getrennt entsorgen

Zum Jahreswechsel gibt es eine neue Müllsorte, die getrennt entsorgt werden muss. Textilien und Altkleider durften bislang noch über den Restmüll entsorgt werden. Darunter fallen auch Bettwäsche, Handtücher oder Putzlappen. In Deutschland stehen für die Abgabe von Alttextilien bereits seit langem Altkleidercontainer und Sammelstellen zur Verfügung. Diese stellen künftig die ausschließlichen Entsorgungsmöglichkeiten dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kleidung beschädigt ist oder nicht mehr verwendet werden kann. Unklar ist bislang noch, was mit stark verschmutzten Textilien passiert, die nicht weiterverarbeitet werden können. Mit der Vorgabe sollen mehr Textilien recycelt und Abfälle reduziert werden.

 

Hintergrund:

Das EUROPE DIRECT NordOstHessen beim Regierungspräsidium Kassel ist Teil des EUROPE-DIRECT-Netzwerks in Deutschland und Anlaufstelle für Europathemen in der Region. Die Zentren organisieren Veranstaltungen, Workshops, Bürgerdialoge oder Präsentationen in Schulen, um die Menschen in der Region in die Debatten zu aktuellen EU-Themen einzubinden und Grundlagenwissen über die Europäische Union zu vermitteln.

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