Regierungspräsidium Kassel

Alle vier Jahre: Feierliche Neuberufung der hessischen Jägerprüfungsausschüsse

Alle vier Jahre werden ehrenamtliche Jägerprüfungsausschüsse von der Oberen Jagdbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel bestellt, um die Jägerprüfungen im Land Hessen durchzuführen. Im Rahmen einer Feierstunde empfing Regierungspräsident Mark Weinmeister die neu berufenen Mitglieder und ehrte die ausscheidenden Prüferinnen und Prüfer.

Mit der musikalischen „Begrüßung“ und „Hubertusfanfare“ durch das Bläsercorps „Jagdhornbläser Kassel“ wurde die Feierstunde anlässlich der Neuberufung der hessischen Jägerprüfungsausschüsse und zur Ehrung ausscheidender Ausschussmitglieder eröffnet.

Alle vier Jahre werden ehrenamtliche Jägerprüfungsausschüsse von der Oberen Jagdbehörde des RP Kassel bestellt, um die Jägerprüfungen im Land Hessen durchzuführen. Die Jägerprüfung wird vor einem Prüfungsausschuss abgelegt, wobei die Obere Jagdbehörde die notwendige Anzahl der Prüfungsausschüsse sowie deren Sitz bestimmt. Für die Berufungsperiode 2023 bis 2026 wurden hessenweit insgesamt 14 Prüfungsausschüsse berufen. Aufgabe der Oberen Jagdbehörde ist die Bestellung von neun Mitgliedern und vier stellvertretenden Mitgliedern für jeden Prüfungsausschuss. Aus dem Kreis der Mitglieder benennt sie ein vorsitzendes Mitglied und ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied und setzt die Mitglieder sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die einzelnen Sachgebiete fest. Hierbei wird die Obere Jagdbehörde durch Vorschläge des Landesjagdverbandes, des Ökologischen Jagdverbandes und der anerkannten, landesweit tätigen Naturschutzvereinigungen unterstützt.

Den Festvortrag hielt Herr Johannes Lang von der Justus-Liebig-Universität Gießen zum Thema „Entwicklung ausgewählter Wildarten in Hessen“.

Der Einladung zu Feierstunde waren auch Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Hessischen Landesjagdverbandes (LJV), und Herr Alexander Michel als Geschäftsführer des LJV gefolgt. Sie waren aber nicht nur in diesen Funktionen anwesend, sondern empfingen ebenfalls Urkunden aus der Hand des Regierungspräsidenten für ihr Engagement in der abgelaufenen Prüfungsperiode als Prüfer in einem Jägerprüfungsausschuss.

Regierungspräsident Weinmeister dankte den anwesenden Prüfungsausschussmitgliedern für ihr ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Jagd und des jagdlichen Nachwuchses: „Mir ist bewusst, dass sehr viel Erfahrung und Augenmaß für die Prüfungstätigkeit erforderlich sind, gerade auch weil der Jagdschein zum Erwerb und dem Umgang mit Waffen berechtigt. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern ist in Deutschland der Erwerb des Jagdscheins vom Besuch entsprechender Lehrgänge und eben der Ablegung einer Prüfung vor einem Jägerprüfungsausschuss abhängig. Das ist gut so und Sie als Prüferinnen und Prüfer leisten hier als Ehrenamtliche einen äußert wertvollen Einsatz, der letztlich uns allen nützt.“

Zum Abschluss des offiziellen Teils der Veranstaltung boten die Jagdhornbläser Kassel noch eine Kostprobe ihres Könnens mit den Stücken „Es blies ein Jäger wohl in sein Horn“ und „Gruß aus den Bergen“.

 

Hintergrund:

Die Jägerprüfung besteht aus der jagdlichen Schießprüfung, dem schriftlichen und dem praktisch-mündlichen Prüfungsteil. Vier Sachgebiete sind zu prüfen. Hierzu zählen Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffen und Recht. Diese Gebiete umfassen u.a. Biologie der Wildtierarten, Lebensraumgestaltung, Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung, ökologische Grundzüge geschützter Tiere und Pflanzen, Haltung und Führung von Jagdhunden, Wildbrethygiene, Wildkrankheiten, Umgang mit Waffen und Munition, Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Jagd-, Tierschutz, Waffenrecht sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht.

Die Ausrichtung der Schießprüfung auf stehende und bewegliche Ziele sowie die praktisch-mündliche und schriftliche Prüfung liegen in der Eigenverantwortung der Prüfungsausschüsse. Die Fragen für die schriftliche Prüfung mit Musterlösungen werden jedes Jahr neu von der Oberen Jagdbehörde vorgegeben. Hierdurch soll eine landesweite Vergleichbarkeit und Anpassung an aktuelle Vorschriften sichergestellt werden.

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