Durch die Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr von einem Tag auf den anderen wieder in die Dämmerung – also genau in die „Rushhour“ unserer heimischen Wildtiere. Diese wechseln mehrmals am Tag ihren Aufenthaltsort. An einem Ort schlafen sie, an einem anderen finden sie Futter, und in einem anderen Einstand (so heißen die „Wohnorte“ der Tiere) halten sie sich tagsüber auf.
Rehe, Füchse, Feldhasen und Co. sind durch den steigenden Energiebedarf im Frühjahr in den frühen Morgenstunden besonders aktiv auf Futter- sowie Reviersuche und scheuen dementsprechend auch vor viel befahrenen Straßen nicht zurück. Und dies tun sie in einem relativ festen Zeitfenster, unbeeindruckt von den Arbeitszeiten der Menschen. Legen Pendlerinnen und Pendler ihre Wege also nach der Zeitumstellung eine Stunde früher zurück, überlappen sich Morgenverkehr und Wildwechsel.
Die Folge sind vermehrte Wildunfälle. Ab dem Ostersonntag – mit der Zeitumstellung – steigt das Risiko wieder an. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten deshalb speziell in ländlichen Gebieten besonders aufmerksam unterwegs sein. Steht ein Wildtier am Straßenrand oder läuft es auf die Fahrbahn, lautet die Empfehlung: abblenden, hupen und abbremsen. Aufgrund der hohen Lichtempfindlichkeit der Tiere werden diese bei Blendung nämlich orientierungslos. Der Hupton dagegen hilft den Tieren sich zu orientieren und zurückzuziehen. Achtung: Ein Tier kommt selten allein, häufig gibt es Nachzügler!
Sollte eine Kollision dennoch nicht mehr zu vermeiden sein, dann gilt es das Lenkrad festzuhalten und zu bremsen, statt riskant auszuweichen. Denn das kann im Gegenverkehr oder an einem Baum schlimmstenfalls tragisch enden. Folgende Verhaltenstipps sollten nach einem Wildunfall beherzigt werden:
- Unfallstelle absichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen
- Polizei benachrichtigen, auch wenn das Tier nach dem Zusammenprall in den Wald flüchtet: Sie meldet den Unfall der Försterin oder dem Jagdpächter, der dafür sorgt, dass das Tier nicht weiter leiden muss
- Verletzte oder tote Tiere nicht anfassen oder gar ins eigene Auto laden: Der Förster oder die Jagdpächterin kümmern sich um die Bergung und den Abtransport des Tieres
- Unfall für die Versicherung dokumentieren: Fotos von Unfallort, Tier und Fahrzeug machen
- Wildunfall-Bescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen
- Versicherung umgehend informieren
In Hessen treten rund 21.000 Wildunfälle jährlich auf. Dabei kommen ein Viertel der gemeldeten verunfallten Rehe während der Monate April und Mai durch Fahrzeuge ums Leben, meistens auf Bundes- und Landstraßen.
Hintergrund:
Die Obere Jagdbehörde des Regierungspräsidiums Kassel ist hessenweit verantwortlich für die Überwachung und Anwendung des Jagdrechts. Sie nimmt hoheitliche Aufgaben nach Bundesjagdgesetz, Hessischem Jagdgesetz und Bundeswildschutzverordnung für das gesamte Land Hessen wahr, organisiert die Jäger- und Falknerprüfung und übt die Fachaufsicht über die unteren Jagdbehörden aus, die bei den Landkreisen bzw. Magistraten der kreisfreien Städte angesiedelt sind. Dazu gehört u.a. auch die fachliche Beratung der unteren Jagdbehörden.
Neben den Jagdgesetzen bestehen weitere Rechtsgrundlagen in Verordnungen über z.B.: Jagd- und Schonzeiten, Jägerprüfung, Wildfütterung, Fangjagd, Hegegemeinschaften, Jagdbeiräte.