Aufgrund einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes gelten seit Ende November 2021 für Arbeitgeber zwei Verpflichtungen: Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, muss zum einen den Beschäftigten für Büroarbeiten oder vergleichbare Tätigkeiten Homeoffice angeboten werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Zur zusätzlichen Minimierung des Infektionsrisikos wurde zum anderen eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz eingeführt. Konkret bedeutet dies, dass nur noch Beschäftigte den Betrieb betreten dürfen, die gegen das Corona-Virus geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind und darüber auch Nachweise vorlegen können.
Für die Überwachung dieser gesetzlichen Vorgaben sind in Nord- und Osthessen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Kassel zuständig. Mittlerweile wurden 250 Betriebe verschiedener Branchen stichprobenartig vor Ort kontrolliert oder mussten ihre Umsetzungskonzepte schriftlich vorlegen. Die bisherige Überwachung hat ergeben, dass die überwiegende Anzahl der Betriebe ihren Verpflichtungen gut nachgekommen ist. In den allermeisten Fällen stellten die behördlichen Aufsichtskräfte eine effiziente 3G-Zutrittskontrolle durch systematische Dokumentation der vorgelegten Nachweise fest. Vereinzelt vorgefundene Mängel waren eher formaler Art, etwa in der Dokumentation oder bei der Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Mehrzahl der überwachten Betriebe war kein weiteres Verwaltungshandeln erforderlich. Ansonsten waren meist Aufklärungen über die aktuelle Rechtslage und die damit verbundenen Pflichten ausreichend. In nur wenigen Betrieben mussten die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer Nachforderungen stellen.
Die Überprüfungen im Bereich Homeoffice haben ergeben, dass die Arbeitgeber ihren Beschäftigten – sofern möglich – weitgehend Homeoffice anbieten. Die RP-Mitarbeitenden gingen aber auch Beschwerden von Beschäftigten nach, die angaben, zu Unrecht nicht im Homeoffice arbeiten zu dürfen. Überwiegend wurde mit allen Beteiligten eine einvernehmliche Lösung gefunden.
Die Betriebe begrüßen größtenteils die Überwachungsmaßnahmen, weil sie dadurch eine Bewertung ihrer Regelungen erhalten und Verbesserungen vornehmen können. Die Überwachungen werden fortgesetzt.