Mit dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) erhöhen sich ab 01.07.2023 die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Beschäftigte mit einem Kind steigt von 3,05 auf 3,4 Prozent. Dies entspricht einem Beschäftigtenanteil von 1,7 Prozent (Tabelle Beitragssätze siehe unten). Außerdem erhöht sich der Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,35 auf 0,6 Prozent.
Beschäftigte mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Prozentpunkten je Kind (höchstens bis zu 1,0 Prozent) entlastet. Der Beitragsabschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind sein 25. Lebensjahr vollendet hat bzw. hätte. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.
Umsetzung Bezügestelle RP Kassel
Die Erhöhung des neuen Beitragssatzes und des Beitragszuschlages für Kinderlose wurden bei der Zahlung der Bezüge für den Monat Juli 2023 umgesetzt.
Da die systemtechnischen Anpassungen zur Verringerung des Beitragssatzes für Eltern mit mehreren Kindern noch nicht abgeschlossen sind, werden die Pflegeversicherungsbeiträge in den kommenden Monaten neu berechnet und Ihnen -sofern die Anspruchsvoraussetzungen für eine Beitragsverringerung vorliegen- die Beitragsabschläge ab 01.07.2023 selbstverständlich nachgezahlt.
Für die Berücksichtigung von Beitragsabschlägen sind Informationen zu den Kinderdaten erforderlich. Daher werden Sie, sofern Sie zum 01.07.2023 in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind/waren, im September/Oktober 2023 einen Brief mit Erklärungsvordruck zu den Kinderdaten erhalten.
Die Bezügestelle wird die erhaltenden Informationen zeitnah umzusetzen.
Wir bitten Sie daher aktuell von Nachfragen abzusehen und den vorgenannten Brief abzuwarten. Sollte der Brief nicht bis November 2023 bei Ihnen eingegangen sein, obwohl eine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung besteht, werden Sie unter Angabe des Geschäftszeichens um Mitteilung an Ihre/n Bezügebearbeiterin/ Bezügebearbeiter gebeten.
Ihre Bezügestelle
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter dem Stichwort „Pflegeversicherungsbeiträge ab 01.07.2023“