Durch das Jahressteuergesetz 2007 (BGBL 2006 I S. 2878 ff.) wurde der stufenweise Übergang der umlagenfinanzierten Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in die nachgelagerte Besteuerung - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung – eingeleitet.
Ab 01.01.2023 werden die Umlagebeträge des Arbeitgebers zur VBL nach § 3 Nr. 56 Einkommensteuergesetz (EStG) in Höhe von maximal 2.628,00 € (3% der Beitragsbemessungsgrenze/ Gesetzliche Rentenversicherung West in Höhe von 87.600,00 €) steuerfrei gestellt.
Die Hessische Landesregierung hat entschieden, dass für die Beschäftigten des Landes Hessen das sogenannte Verteilmodell nach § 3 Nr. 56 EStG Anwendung findet. Das Verteilmodell bedeutet, dass der im Kalenderjahr 2023 steuerfreie Betrag nach § 3 Nr. 56 EStG von 2.628,00 € zu gleichen Teilen auf die zur Verfügung stehenden Monate verteilt wird (12 x 219,00 €).
Die Auswirkungen der vorstehenden Änderungen auf die Bezügezahlung sind in einem gesonderten Informationsblatt mit einem Beispiel dargestellt. Dieses erhalten Sie zum Download unter Bezüge > Arbeitnehmer > VBL/Zusatzversorgung > Allgemeine Informationen.