Technische Übermittlungs- und Bereitstellungsprobleme im Melde- und Abrufverfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (sog. ELStAM-Verfahren)
– Auswirkungen auf die Bezügeabrechnung –
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) liegt seit Mitte November 2025 eine technische Störung hinsichtlich der elektronischen Übermittlung der für die Bezügeabrechnung erforderlichen Steuerdaten vor, an deren Lösung und Korrektur mit Hochdruck gearbeitet wird.
Hiervon betroffen ist zum einen der tägliche Meldebetrieb der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) in Form von An-, Ab- und Ummeldungen seit dem 13.11.2025.
Zum anderen werden die Beiträge für das ab dem 01.01.2026 vorgeschriebene elektronische Meldeverfahren der Beitragswerte für die private Kranken- und Pflegeversicherung (zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerabzugsverfahren) vom BZSt bisher nicht an das Regierungspräsidium Kassel –Bezügestelle– übermittelt.
Aufgrund dieser fehlenden Datenübermittlung durch das BZSt werden in der Lohnsteuerberechnung für die Gehaltsabrechnung Januar 2026 keine Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Dieses hat in der Regel einen zu hohen Lohnsteuerabzug bei Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern zur Folge.
Durch den Wegfall der Mindestvorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 01.01.2026 sind von der genannten Problematik ebenfalls Landesbedienstete betroffen, die in der Vergangenheit keine Papierbescheinigung zu den eigenen Vorsorgeaufwendungen vorgelegt haben.
Bitte sehen Sie von der Übersendung von Papierbescheinigungen Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung ab. Diese dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Korrektur bzw. die Nachmeldung der fehlenden Beiträge ab dem 01.01.2026 wird auf elektronischem Wege durch das BZSt automatisch und rückwirkend erfolgen.
Das Regierungspräsidium Kassel wie auch die Finanzämter haben keinen Einfluss auf das elektronische Meldeverfahren.
Wichtig:
Sehen Sie bitte von Rückfragen an die Bezügebearbeitung ab und übermitteln Sie in dieser Problemlage bitte auch keine Unterlagen an das Regierungspräsidium Kassel - Bezügestelle oder Ihr Finanzamt ohne direkte Anforderung. Sobald uns die Daten zur Verarbeitung vorliegen, erfolgt automatisch eine rückwirkende Korrektur der zu viel gezahlten Lohnsteuer über die Bezügeabrechnung.