Eine Person füllt mit einem Stift einen Antrag aus.

Ich möchte einen Erstantrag stellen

Lesedauer:4 Minuten

Was muss ich einreichen, wenn ich zum ersten Mal einen Beihilfenantrag stellen möchte?

Bei Erstantragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag (Langfassung)
  • Grunddatenblatt
  • Kopie der Ernennungsurkunde
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung über Ihren aktuellen Krankenversicherungsschutz; bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage
  • Bei Beschäftigten von Fachhochschulen, Universitäten sowie beim TÜV oder Hessen Lotto: Kopie eines aktuellen Bezügenachweises

Ich bin verheiratet und möchte einen Erstantrag stellen, welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bei Erstantragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein, wenn Sie die Berücksichtigung Ihres Partners wünschen:

  • vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag (Langfassung)
  • Grunddatenblatt
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung über Ihren aktuellen Krankenversicherungsschutz, bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage
  • Bei Beschäftigten von Fachhochschulen, Universitäten sowie beim TÜV oder Hessen Lotto: Kopie eines aktuellen Bezügenachweises

Ich bin verheiratet und habe ein Kind oder mehrere Kinder und möchte einen Erstantrag stellen, welche Unterlagen muss ich einreichen?

Bei Erstantragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag (Langfassung)
  • Grunddatenblatt
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung über Ihren aktuellen Krankenversicherungsschutz, bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage
  • Nachweis über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung, sofern der andere Elternteil gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ist

Bei schulpflichtigen Kindern nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres:

  • eine aktuelle Schulbescheinigung für das jeweilige Schuljahr

Bei Kindern im Studium:

  • ein Nachweis über die Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage der Krankenversicherung (sofern eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht)
  • eine aktuelle Studienbescheinigung für das jeweilige Semester

Bei Kindern in Ausbildung zusätzlich zu oben aufgezählten Unterlagen:

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages
  • ein Nachweis über die Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage der Krankenversicherung (sofern eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht)

Ich bin ledig und habe ein Kind oder mehrere Kinder und möchte einen Erstantrag stellen, welche Unterlagen muss ich einreichen?

  • vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag (Langfassung)
  • Grunddatenblatt
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung über Ihren aktuellen Krankenversicherungsschutz, bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage
  • Nachweis über die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags (einzuholen bei Ihrer Bezügestelle)
  • Nachweis über das Bestehen oder Nicht-Bestehen der Möglichkeit einer kostenlosen Familienversicherung, sofern der andere Elternteil gesetzlich pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ist

Bei schulpflichtigen Kindern nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres:

  • eine aktuelle Schulbescheinigung für das jeweilige Schuljahr

Bei Kindern im Studium:

  • ein Nachweis über die Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage der Krankenversicherung (sofern eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht)
  • eine aktuelle Studienbescheinigung für das jeweilige Semester

Bei Kindern in Ausbildung zusätzlich zu oben aufgezählten Unterlagen:

  • eine Kopie des Ausbildungsvertrages
  • ein Nachweis über die Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage der Krankenversicherung (sofern eine Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht)

Ich möchte zum ersten Mal einen Antrag bei der Beihilfestelle für eine andere Person stellen, was muss ich hierfür vorlegen?

Andere als die beihilfeberechtigten Personen können nur bei Vorlage einer gültigen Vollmacht des Beihilfeberechtigten oder nach einer amtlich bestellten Betreuung einen Beihilfenantrag stellen. Reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • vollständig ausgefüllter Beihilfenantrag (Langfassung)
  • gültige Vollmacht (bitte von beiden Parteien unterschreiben lassen!)
  • Kopie des Betreuerausweises des Gerichts (sofern ein Betreuungsverhältnis besteht)

Es haben sich Änderungen bei mir oder meinen berücksichtigungsfähigen Angehörigen ergeben, welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Legen Sie bitte bei Änderungen grundsätzlich den vollständig ausgefüllten Beihilfenantrag (Langfassung) vor.

Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse Ihres/Ihrer Ehegatten/Ehegattin legen Sie bitte folgendes vor:

  • Die ausgefüllte Anlage Ehegatteneinkünfte für das laufende Jahr
  • Nachweis Ihrer Krankenversicherung über Ihren aktuellen Krankenversicherungsschutz, bei Versicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung mit Angabe der Rechtsgrundlage.

Bei Änderungen der persönlichen Verhältnisse Ihres Kindes/Ihrer Kinder legen Sie bitte folgendes vor:

Bei Antritt einer Berufsausbildung:

  • Ausbildungsvertrag,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Nachweis über die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags.

Bei Antritt eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ):

  • Nachweis des Trägers des FSJ (Nachweis über Art, Dauer und Hintergrund des FSJ),
  • Krankenversicherungsnachweis für diese Zeit mit Angabe der Rechtsgrundlage der Versicherung,
  • Nachweis über die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags für diese Zeit,

Bei Antritt eines (regulären oder dualen) Studiums:

  • Studienbescheinigung,
  • Krankenversicherungsnachweis mit Angabe der Rechtsgrundlage der Versicherung,
  • Nachweis über eine eventuelle Vergütung (duales Studium).

Sollte Ihr Kind dual im öffentlichen Dienst studieren, so ist ein eigener Beihilfenanspruch zu prüfen. Legen Sie bitte die Ernennungsurkunde Ihres Kindes sowie die aktuelle Studienbescheinigung vor.

Bei Antritt einer sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen Beschäftigung (zum Beispiel während eines Studiums):

  • Beschäftigungsvertrag, 
  • Nachweis über die Zahlung des kinderbezogenen Familienzuschlags,
  • Krankenversicherungsnachweis mit Angabe der Rechtsgrundlage der Versicherung.
     

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