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Ich habe Fragen zur elektronischen Antragsstellung

Ab sofort haben Beihilfeberechtigte des Landes Hessen die Möglichkeit, ihren Beihilfeantrag über das eBeihilfe Portal oder die eBeihilfe App einzureichen und Bescheide abrufen zu können.

Wenn Sie an dem Verfahren interessiert sind und teilnehmen möchten, können Sie sich unter dem Link https://ebeihilfe.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster anmelden.

Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen das Verfahren bietet:

  • Einfache und sichere Anmeldung in nur vier Schritten.
  • Keine Portokosten für die Einreichung ihres Beihilfeantrags.
  • Der Abruf und das Öffnen der Bescheide ist nun deutlich einfacher möglich,
    da die PIN im Browser und in der App dauerhaft hinterlegt wird, sofern
    sie nicht vom Benutzer gelöscht wird. Zudem entfällt die zusätzliche
    Passwortabfrage beim Abruf der Bescheide.
  • Ein Zugriff auf das Portal ist von jedem PC aus möglich, auch von einem privaten PC!
  • Der Beihilfebescheid liegt dem Beihilfeberechtigten schneller vor.
  • Der Bescheid ist mit einer qualifizierten Signatur versehen.
  • Die Teilnahme an dem Verfahren ist freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.

Weitere Einzelheiten sind unter Hilfe/FAQ Öffnet sich in einem neuen Fensterbeschrieben.

Folgende Beihilfeberechtigte können dieses Angebot leider nicht in Anspruch nehmen:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer "Sonderkunden" (KGRZ, Lotto, TÜH u.a.)
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz
  • Beihilfeberechtigte, deren Bescheide an unterschiedliche Adressaten versandt werden
    (z.B. an Betreuer, Sozialhilfeträger, Angehörige) und somit im Beihilfesystem mehr als
    eine Bescheidadresse existiert.
  • Beihilfeberechtigte die in ihrer Mailadresse die Endung "intern" haben.
    Beispiel: max.mustermann@intern.******.hessen.de

Sollten Sie während des Betriebes einen Fehler feststellen, senden Sie bitte ein E-Mail
an beihilfe@rpks.hessen.de.

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