Versorgungsauskunft

Sind Sie Beamtin oder Beamter des Landes Hessen, erstellen wir Ihnen eine Auskunft zu Ihren späteren Versorgungsansprüchen. Sie können hierfür den Vordruck „Antrag auf Versorgungsauskunft“ verwenden und richten diesen an das Dezernat Beamtenversorgung. Sollten Sie im Hochschulbereich tätig sein, richten Sie Ihren Antrag aufgrund der getrennten Personalabrechnungssysteme bitte auf dem Dienstweg, d.h. über Ihre Personaldienststelle, an das Dezernat Beamtenversorgung.

Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge können wir Ihnen maximal zwei verschiedene Berechnungsvarianten erstellen. Es ist derzeit mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von drei Monaten zu rechnen. Wird die Auskunft im Rahmen einer Kreditanfrage bei einer Bank oder aufgrund einer unmittelbar drohenden Dienstunfähigkeit dringend benötigt, machen Sie dies auf Ihrem Antrag bitte entsprechend kenntlich.

Präzise Auskünfte über die Höhe Ihrer individuellen Versorgungsbezüge sind lange Zeit im Voraus nicht möglich, da sich die der Berechnung zugrunde liegenden Grundlagen und Sachverhalte (z. B. Teilzeitbeschäftigungen, Beurlaubungen usw.) bis zum Eintritt in den Ruhestand ändern können. Allerdings ist eine Auskunft ab sechs Monaten vor Beginn des Ruhestandes aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Haben Sie bereits eine Versorgungsauskunft nach dem 01.03.2014 (Inkrafttreten des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung des 2. Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes) erhalten, wird eine weitere Versorgungsauskunft daher erst erstellt, wenn Sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder sich die Sachlage erheblich geändert hat (z.B. bevorstehende Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung). Danach können Sie im zeitlichen Abstand von jeweils 5 Jahren über Ihre Versorgungsanwartschaften informiert werden, aus organisatorischen Gründen allerdings nicht mehr ab sechs Monaten vor Beginn Ihres Ruhestandes.

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